Auch außereuropäische Herkünfte sollen nachhaltig sein

In diesem Sommer tritt die EU-Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft; sie soll sicherstellen, dass Biomasse, die in der Union beispielsweise zu Kraftstoff verarbeitet wird, auch nachhaltig erzeugt wurde – egal ob sie aus dem Rheintal, Brasilien oder Malaysia kommt.

Mit dieser Verordnung wird Forderungen sowohl von Umweltverbänden als auch von landwirtschaftlichen Organisationen nachgekommen, dass die Rohstoffe für Biodiesel oder Bio­ethanol nicht auf wertvollen Urwaldflächen oder Feuchtgebieten angebaut werden dürfen, was der Nachhaltigkeit beziehungsweise dem Klimaschutz zuwiderlaufen würde.

Glücklicherweise hat man auch eingesehen, dass der Anbau von Raps, Weizen oder Zuckerrüben hierzulande längst nachhaltig erfolgt, und daher müssen Landwirte, die Rohstoffe zur Erzeugung von Bioenergie liefern, nur eine Selbsterklärung abgeben. Ab der Erfassungsstelle und in allen nachfolgenden Stufen ist allerdings eine Zertifizierung notwendig, die belegt, dass die Rohstoffe aus nachhaltiger Erzeugung stammen. Das stärkt einerseits den heimischen Anbau, andererseits müssen die entstehenden Kosten irgendwo wieder hereingeholt werden – beim Verbraucher oder auch beim Landwirt.

Betreiber von Biogasanlagen sind von der Regelung übrigens nicht betroffen, und zusätzliche Kontrollen auf den Betrieben wird es nach bisheriger Lesart der Verordnung auch nicht geben. Näheres zur Ausgestaltung der Verordnung finden Sie in diesem Heft auf Seite 28.
Für die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben hat sich der Deutsche Bauernverband eingesetzt. Er empfiehlt auch, keine Lieferverträge mit weitergehenden Verpflichtungen zu akzeptieren. Eine Muster-Selbsterklärung finden Sie hier.

Karsten Becker