Integrierter Pflanzenschutz ist das Ziel

Nach langen Diskussionen ist am 14. Februar dieses Jahres das neue Pflanzenschutzgesetz in Kraft getreten. Im Kern geht es dabei um die Umsetzung der europäischen Pflanzen­schutz­vor­schriften in nationales Recht. Das Ziel Bürokratieabbau wurde dabei glatt verfehlt, denn das neue Pflanzenschutzgesetz ist umfangreicher geworden. Vor allem den Handel betreffend kamen einige Verordnungen hinzu und die Straf- und Bußgeldvor­schrif­ten wurden erweitert.

Sehr bedauerlich ist die Auflösung des Sachverständigenausschusses, in dem Vertreter des Pflan­zenschutzdienstes saßen, die beurteilen konnten, ob das Beschlossene von der Praxis umsetzbar ist. Im Gegensatz zu vielen ausländi­schen Landwirten bleibt den deutschen ein großer Umbruch erspart, weil hierzulande bereits viele EU-Forderun­gen, wie der Sachkundenachweis, be­reits seit längerer Zeit umgesetzt sind. Auch die Mittelverfügbarkeit orientiert sich eher an deutschen Verhältnissen. Experten erhoffen für den Sonder­kul­turbe­reich durch einheitliche Bewer­tungs­grund­sätze und eine ver­­pflich­­ten­de ge­­gen­sei­tige An­er­kennung von Zulassungen innerhalb festgelegter Zonen der EU eine stei­gen­de Verfügbarkeit von Pflanzen­schutz­mitteln, denn neue Wirkstoffe sollen schneller zur Verfügung stehen. Lücken­in­­dikatio­nen sind weiterhin möglich und der Druck auf den bisherigen § 18b Pflanzenschutzgesetz ist gewachsen.

Spätestens 2014 wird EU-weit der inte­grier­­te Pflanzenschutz verbindlich sein, der im Einklang mit dem vorsorgenden Verbraucherschutz und dem Umweltschutz steht. Das bedeutet, dass biologi­sche, pflanzenzüchteri­sche und anbautechnische Ver­fah­ren genutzt werden sollen, um die Anwendung chemischer Pflan­zen­schutzmittel auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Der Pflanzenschutz wird also zunehmend durch die Gesellschaft bestimmbar.

Bettina Siée