Integrierter Pflanzenschutz ist das Ziel
Sehr bedauerlich ist die Auflösung des Sachverständigenausschusses, in dem Vertreter des PflanÂzenschutzdienstes saßen, die beurteilen konnten, ob das Beschlossene von der Praxis umsetzbar ist. Im Gegensatz zu vielen ausländiÂschen Landwirten bleibt den deutschen ein großer Umbruch erspart, weil hierzulande bereits viele EU-ForderunÂgen, wie der Sachkundenachweis, beÂreits seit längerer Zeit umgesetzt sind. Auch die Mittelverfügbarkeit orientiert sich eher an deutschen Verhältnissen. Experten erhoffen für den SonderÂkulÂturbeÂreich durch einheitliche BewerÂtungsÂgrundÂsätze und eine verÂÂpflichÂÂtenÂde geÂÂgenÂseiÂtige AnÂerÂkennung von Zulassungen innerhalb festgelegter Zonen der EU eine steiÂgenÂde Verfügbarkeit von PflanzenÂschutzÂmitteln, denn neue Wirkstoffe sollen schneller zur Verfügung stehen. LückenÂinÂÂdikatioÂnen sind weiterhin möglich und der Druck auf den bisherigen § 18b Pflanzenschutzgesetz ist gewachsen.
Spätestens 2014 wird EU-weit der inteÂgrierÂÂte Pflanzenschutz verbindlich sein, der im Einklang mit dem vorsorgenden Verbraucherschutz und dem Umweltschutz steht. Das bedeutet, dass biologiÂsche, pflanzenzüchteriÂsche und anbautechnische VerÂfahÂren genutzt werden sollen, um die Anwendung chemischer PflanÂzenÂschutzmittel auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Der Pflanzenschutz wird also zunehmend durch die Gesellschaft bestimmbar.
Bettina Siée