Initiative Tierwohl: Mehr finanzielle Mittel nötig

Die Haltung von Schweinen ist in der Gesetzgebung detailliert geregelt und die Vorgaben werden in den allermeisten Betrieben auch so umgesetzt. Trotzdem fordern bestimmte Gruppen immer wieder höhere Haltungsstandards. Die Landwirtschaft hat sich dieser Forderung gestellt und gemeinsam mit der Fleischwirtschaft und dem Lebensmitteleinzelhandel (LEH) die Initiative Tierwohl auf den Weg gebracht.

Erfreulich ist, dass die bedeutenden LEH-Unternehmen mitmachen: Aldi Nord und Süd, Lidl, Penny, Rewe, Edeka, Netto, Kaufland, Real und Kaiser´s Tengelmann. Diese haben sich dazu verpflichtet, für seit Januar 2015 an der Ladentheke verkauftes Schweinefleisch 4 Cent je kg in einem Fonds bereitzustellen.

Das Interesse von Seiten der Landwirtschaft ist groß: 4 653 Schweinehalter haben sich registrieren lassen. Dass die vom Lebensmitteleinzelhandel zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel nicht ausreichen werden, um in der ersten Phase alle Schwei­nehalter zuzulassen, zeichnete sich ab.

Dies hat sich nun bestätigt: Nur 2 142 Betriebe – das ist weniger als die Hälfte der registrierten Tierhalter – hat von der Trägergesellschaft der Initiative Tierwohl „der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung“ die Zulassung für die Auditierung erhalten. Bestehen diese Betriebe das Audit, erhalten sie die entsprechenden Mittel für drei Jahre. Die übrigen werden auf eine Warteliste gesetzt.

Ärgerlich ist das natürlich für die Betriebsleiter, die guten Willen gezeigt und bereits Investitionen getätigt haben, jetzt jedoch nicht zugelassen wurden und damit kein Geld erhalten. Wenn Tierhalter bereit sind, mehr für das Tierwohl zu tun als gesetzlich vorgegeben, müssen auch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen und das auch über die drei Jahre Laufzeit hinaus. Meint der Lebensmitteleinzelhandel es also ernst, muss hier aufgestockt werden.

Aufpassen muss man jetzt auch, dass die für die Initiative Tierwohl erbrachten Standards nicht flugs in gesetzliche Vorgaben einfließen und ohne zusätzliche Aufwandsentschädigung zu neuen Standardanforderungen werden. Weitere Informationen auf Seite 23.

Marion Adams – LW 19/2015