Interesse am Automatenverkauf wächst
Bevor jedoch ein Verkaufsautomat aufgestellt wird, muss der Betrieb genau abwägen, ob sich eine Investition in diese Art der Vermarktung rechnet. Das A und O für den möglichen Erfolg ist ein verkehrsgünstiger Standort des Betriebes. Ferner sollte geprüft werden, ob es genügend potenzielle Kunden in der Region gibt und/oder Mitbewerber den Absatz erschweren könnten.
Nicht zu unterschätzen ist neben Anschaffungs- und Unterhaltungskosten des Automaten die Arbeitszeit, die nötig ist, um einen Rund-um-die-Uhr-VerkaufsserviÂce zu gewährleisten. Zwar werden Personalkosten für den Bedienungsverkauf gespart, aber um die Kunden zufriedenzustellen, muss der Automat regelmäßig bestückt, gepflegt und gewartet werden. Auch die Außenanlage muss stets tipptopp in Ordnung sein. Hinzu kommen rechtliche und behördliche Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Im Vorfeld der geplanten Automatenaufstellung ist zum Beispiel das Veterinäramt hinzuzuziehen, damit alle lebensmittelrechtlichen Bestimmungen berücksichtigt werden. Bauamt und Gemeinde sind Anlaufstellen in puncto Unterbringung des Automaten in einer Verkaufshütte.
Für die Vermarktung nach dem Selbstbedienungsprinzip sind Informationen über die Produkte in Form von Schildern oder Faltblättern verkaufsfördernd. Und während der eine Kunde den anonymen, schnellen Einkauf begrüßt, freut sich der andere über das persönliche Schwätzchen mit dem Bauern. Gute Produkte von einem Betrieb mit offenen Toren sprechen sich immer herum und sind die beste Werbung für diese innovative Form der Direktvermarktung. Mehr dazu lesen Sie in der Rubrik Hof & Familie.
Stephanie Lehmkühler – LW 36/2016