Jagdwaffen sollen in Schränke der Sicherheitsstufe Null
Bisher benutzte Waffenschränke haben Bestandsschutz
Der Bundestag hat vorletzte Woche Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Jäger wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Aufbewahrung, womit eine EU-Verordnung umgesetzt wird. Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe Null nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Das teilt der Deutsche Jagdverband (DJV) mit.

Foto: Michael Breuer
Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten die legalen Waffenbesitzer sich nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die verwendeten Schränke weitergenutzt werden. Wer aber nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss einen Schrank nach der neuen Normstufe Null kaufen.
Auch wird eine befristete Amnestieregelung eingeführt: So soll ermöglicht werden, illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei Behörden abzugeben. Das Gesetz sehe eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition vor, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern, heißt es in der dazu veröffentlichten Presseerklärung des Bundestages. Der Bundesrat müsse dem Gesetz noch zustimmen. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, so der DJV. Dies könne noch Wochen oder Monate dauern. Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie habe die aktuelle Änderung des WaffenÂgesetzes nichts zu tun. Deren Umsetzung werde erst Aufgabe der nächsten Bundesregierung nach der Bundestagswahl im September sein.
LW – LW 22/2017