Jagdwaffen sollen in Schränke der Sicherheitsstufe Null

Bisher benutzte Waffenschränke haben Bestandsschutz

Der Bundestag hat vorletzte Woche Änderungen des Waffengesetzes beschlossen. Die für Jäger wichtigste Änderung betrifft die Vorschriften zur Aufbewahrung, womit eine EU-Verordnung umgesetzt wird. Nach der Neuregelung müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe Null nach EN 1143-1 aufbewahrt werden. Das teilt der Deutsche Jagdverband (DJV) mit.

Im Mai sind vom Bundestag Änderungen des Waffengesetzes (WaffG) und entsprechender Verordnungen beschlossen worden.

Foto: Michael Breuer

Dies gelte zunächst für alle Personen, die erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwerben. Für die bisher benutzen Schränke gelte ein Bestandsschutz: Diese dürfen also weitergenutzt werden, auch für neu erworbene Waffen, sofern die Kapazität des alten Schrankes dazu ausreicht, so der DJV. Schränke, die nach der EU-Norm Stufe Null und damit den höchsten Sicherheitsstandard erfüllen, sind aufbruchssicher, schwer, feuerfest und mehrfach durch Schlösser verriegelt. Wiegt der Schrank über 200 kg, dürfen jeweils bis zehn Lang- sowie Kurzwaffen aufbewahrt werden. Ein Waffenschrank dieser Kategorie hat für Munition separate abschließbare Fächer. In Schränken niedriger Sicherheitsstufen darf Munition nicht mit Schusswaffen aufbewahrt werden.

Nach den ursprünglichen Plänen des Bundesinnenministeriums hätten die legalen Waffenbesitzer sich nach fünf Jahren mit neuen Waffenschränken ausstatten müssen. Nun dürfen die verwendeten Schränke weitergenutzt werden. Wer aber nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, muss einen Schrank nach der neuen Normstufe Null kaufen.

Auch wird eine befristete Amnestieregelung eingeführt: So soll ermöglicht werden, illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei Behörden abzugeben. Das Gesetz sehe eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Besitz von Waffen und Munition vor, um so die Zahl illegal zirkulierender Waffen zu verringern, heißt es in der dazu veröffentlichten Presseerklärung des Bundestages. Der Bundesrat müsse dem Gesetz noch zustimmen. Die Änderungen treten nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, so der DJV. Dies könne noch Wochen oder Monate dauern. Mit der Umsetzung der kürzlich geänderten Europäischen Feuerwaffenrichtlinie habe die aktuelle Änderung des Waffen­gesetzes nichts zu tun. Deren Umsetzung werde erst Aufgabe der nächsten Bundesregierung nach der Bundestagswahl im September sein.

LW – LW 22/2017