Kastenstandhaltung realistisch und mit Augenmaß
Untersuchungen zu den Körpermaßen von Sauen durchgeführt
Die Kastenstandhaltung von Sauen ist nur noch im Abferkel- sowie im Besamungsbereich (bis 28. Trächtigkeitstag) erlaubt. Darüber hinaus sind Kastenstände wesentlicher Bestandteil eines der wichtigsten Gruppenhaltungssysteme mit sogenannten Selbstfangbuchten. Für die Funktionsfähigkeit der Technik entscheidend ist eine optimale Weite und Länge der Kastenstände, die dem altersabhängigen Platzanspruch der Tiere entspricht und gleichzeitig verhindert, dass junge und kleine Sauen sich verletzen. Mit den von Tierschützern geforderten Kastenstandimensionen in der Größenordnung des sogenannten Stockmaßes wird faktisch das Gegenteil erreicht. Dr. Eckhard Meyer, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG), Köllitsch, gibt einen Überblick.
Login
Als Abonnent haben Sie freien Zugriff auf alle Bereiche von lw-heute.de.
Um Zugang zum Mitgliederbereich zu erhalten, geben Sie bitte Ihre Abo-Nummer und ihre Postleitzahl ein.
Noch kein Abonnent?
Ihr Abo – Ihre Vorteile – Jetzt sichern!
- Vollzugriff zum Mitgliedsbereich auf www.lw-heute.de
- Vollzugriff auf die Agrar Anzeigenbörse, dem größten Onlinemarktplatz für landwirtschaftliche Gelegenheitsanzeigen
- Vielfältige Prämien zur Wahl