Kastenstandhaltung realistisch und mit Augenmaß

Untersuchungen zu den Körpermaßen von Sauen durchgeführt

Die Kastenstandhaltung von Sauen ist nur noch im Abferkel- sowie im Besamungsbereich (bis 28. Trächtigkeitstag) erlaubt. Darüber hinaus sind Kastenstände wesentlicher Bestandteil eines der wichtigsten Gruppenhaltungssysteme mit sogenannten Selbstfangbuchten. Für die Funktionsfähigkeit der Technik entscheidend ist eine optimale Weite und Länge der Kastenstände, die dem altersabhängigen Platzanspruch der Tiere entspricht und gleichzeitig verhindert, dass junge und kleine Sauen sich verletzen. Mit den von Tierschützern geforderten Kastenstandimensionen in der Größenordnung des sogenannten Stockmaßes wird faktisch das Gegenteil erreicht. Dr. Eckhard Meyer, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LFULG), Köllitsch, gibt einen Überblick.

Mit der Zucht auf höhere Leistungen sind die Sauen größer geworden und auch noch zulässige Kastenstandsysteme geraten zunehmend in die Kritik. Die Tiergerechtheit der Unterbringung der Sauen in Kastenständen wird ...

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