Keine Lösung

Wegen der bisher häufigen Patt-Situationen bei den Abstimmungen der EU-Mitgliedstaaten über die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beziehungsweise Pflanzen musste die Kommission letztendlich entsprechende Anträge befürworten oder ablehnen. Diese Entscheidungen sind nicht populär und machen der Brüsseler Behörde offensichtlich wenig Freude. So darf man vermuten, dass sich die Kommission auch aus der Schusslinie bringen will, wenn sie nun vorschlägt, den Mitgliedsländern die Anbauerlaubnis auf ihren Territorien freizustellen.

Zur Lösung der drängenden Probleme beim Anbau von GVO tragen die Vorschläge unterdessen kaum bei, etwa bei der Frage von Schwellenwerten oder der Koexistenz. Vielmehr wird die Lage durch die Nationalisierung der Kompetenzen auf dem gemeinsamen Binnenmarkt durch eine Vielzahl von Regelungen noch komplizierter.

Die Kommission tut sich auch im Hinblick auf ihre Autorität und Kompetenz keinen Gefallen, wenn wissenschaftliche Maßstäbe, die von europäischen Behörden wie der EFSA angelegt werden, nicht mehr entscheidend sind. Wenn jetzt auch ethische Gründe für ein nationales Anbauverbot ausreichend sind, dann passt dies außerdem nicht damit zusammen, dass die Kommission die prozessorientierte Lebensmittelkennzeichnung ablehnt. Denn mit ihr würde der Verbraucher auch über den heute schon weit verbreiteten Einsatz von GVO bei der Lebensmittelherstellung informiert werden, was etwa auch Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner anstrebt.

Auf der einen Seite geht die Kommission auf Ängste der Verbraucher ein, auf der anderen lässt sie sie über Tatsachen im Dunkeln.

Cornelius Mohr