Klotz und Noll GmbH eröffnete in Berstadt
Neue John-Deere-Vertretung in der Wetterau
Um ihre Marktpräsenz zu steigern und Synergieeffekte zu nutzen, haben die Unternehmen Noll GmbH aus Limburg und Erich Klotz Landmaschinen aus Pohlheim die Klotz und Noll GmbH & Co. KG mit Sitz in Wölfersheim-Berstadt gegründet. Ende März wurde der Betrieb feierlich am neuen Standort aufgenommen.
Wie die beiden Geschäftsführer Norman Klotz und Andreas Noll bei der Eröffnung ausführten, sei der Entschluss zur Zusammenarbeit schon 2011 gefallen, nachdem John Deere für seine Händler in Deutschland eine gewisse Mindestgröße gefordert hatte. „Da wir jetzt die Region zusammen bearbeiten, entstehen viele Vorteile für unsere Kunden und Mitarbeiter“, so die beiden jungen Firmenchefs. „Wir können künftig einen größeren Pool von Neu- und Gebrauchtmaschinen vorhalten, werden somit für unsere Kunden noch flexibler und können unsere Serviceleistungen optimieren“. Insgesamt beschäftige die neue Unternehmensgruppe über 50 Mitarbeiter. In Berstadt stehen nun insgesamt 10 000 m2 zur Verfügung, davon 3000 unter Dach.
Die Noll GmbH & Co. KG wird wie bisher von ihrem Standort in Limburg agieren und diesen zukünftig weiter ausbauen. Der Klotz-Standort in Friedberg Ossenheim wird komplett nach Berstadt verlegt und am Stammsitz in Holzheim nur noch an drei Tagen je drei Stunden in der Woche Service rund um Kleingeräte angeboten.“ Neben John Deere werden am neuen Standort direkt an der Autobahn A45 südöstlich des Gambacher Kreuzes zahlreiche namhafte Technikhersteller vertreten, wie beispielsweise Kuhn, Väderstad, Joskin, Rauch, Fliegl und Stihl.
„Wir haben es geschafft, zwei Familienbetriebe in ein modernes Unternehmen zu überführen – ohne diese Traditionen über Bord zu werfen“, betonte Andreas Noll. Auch Helmut Korthöber, Geschäftsführer der deutschen John-Deere-Vertriebs- und Marketingorganisation, bekannte sich zu den über viele Jahre gewachsenen Vertriebspartnern in den Regionen. Man habe aus gutem Grund diesen Vermarktungsweg für die Zukunft gewählt und sich gegen eigene VerÂtriebsstrukturen entschieden.
KB – LW 15/2014