Kommission läutet politische Verhandlungen ein

Die Kürzung des EU-Agrarhaushalts um 5 Prozent ist der offizielle Vorschlag der Brüsseler Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 bis 2027 und damit Grundlage für politische Verhandlungen, die sich noch lange hinziehen werden. In der Vergangenheit haben diese schon unerwartete Wendungen genommen.

Die Vorschläge für die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)kommen erst in ein paar Wochen. Dann wird klarer werden, was die einzelnen Betriebe auch finanziell zu erwarten haben. Die globale Kürzung um 5 Prozent, ist für sich genommen ein klarer Einschnitt – allerdings sollen die Mittel für die Erste Säule weniger gekürzt werden als die der Zweiten Säule. Doch die Höhe der den Betrieben zur Verfügung stehenden Mittel hängt zunächst davon ab, inwieweit die Direktzahlungen für die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten angeglichen werden. Nach dieser Angleichung wird das verbleibende Budget für Deutschland voraussichtlich nochmals kleiner werden.

Zudem kommt es darauf an, welche Bedingungen an den Erhalt vor allem der Direktzahlungen geknüpft werden. Kleinere Betriebe werden von der Förderung der ersten Hektare profitieren, größere fallen gegebenenfalls unter eine Degression der Zahlung oder gar eine Kappung, die von der Kommission stark gefordert werden. Die Kappung soll jedoch gemildert werden, indem die Lohnkosten herausgerechnet werden. Wie aus den Aussagen des Agrarkommissars Hogan deutlich wird, will Brüssel Einfluss auf die Strukturen nehmen. Aber dabei spielen nicht nur der Haushaltsansatz eine Rolle, sondern auch Auflagen und Bürokratie. Ob die mit der Mitteilung der Kommission im November in Aussicht gestellte Vereinfachung der GAP und deren flexiblere Anwendung in den einzelnen Staaten zum Bürokratieabbau beiträgt, wird sich zeigen.

Wenn die Maßnahmen gegebenenfalls auch in einer flexibleren Ersten Säule ein umfassendes Notifizierungsverfahren durchlaufen müssen, wie das von den Maßnahmen der Zweiten Säule bekannt ist, und wenn die entsprechenden Verpflichtungen auf den Betrieben auch noch überprüft werden, wird das kein Beitrag zur Vereinfachung sein.

Cornelius Mohr – LW 19/2018