Konkrete Hilfe in allen Pflegeangelegenheiten

Pflegeberatung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb

Tritt in einer Familie ein Pflegefall ein, ergeben sich viele Fragen. Professionelle Hilfe erhalten Versicherte bei ihrer landwirtschaftlichen Pflegekasse. Wie die Unterstützung ablaufen kann und welche Leistungen die landwirtschaftliche Pflegekasse bietet, wenn Pflegebedürftigkeit eintritt, darüber hat das LW bei Michaela Griesel, Pflegeberaterin der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SFVLG), nachgefragt.

Die Pflegeberaterinnen der SVLFG begleiten die betroffene Familie während der Pflegebedürftigkeit und passen den Hilfebedarf je nach Bedarfslage an.

Foto: imago images/epd

LW: Wann kommen Sie und Ihre Kolleginnen zum Einsatz?
Michaela Griesel: Die Pflegeberatung der SVLFG ist Ansprechpartner, wenn Versicherte von Pflegebedürftigkeit betroffen sind. Wo Haus und Hof die ganze Familie fordert, bleibt nur wenig Zeit, um in Ruhe und mit Bedacht die richtigen Antworten auf die Fragen rund um das Thema Pflege zu finden. Wir bieten Hilfe und konkrete Unterstützung in allen Angelegenheiten rund um die Pflegebedürftigkeit.

Pflegeberaterin Michaela Griesel.

Foto: privat

LW: Nennen Sie doch bitte einige Beispiele!
Griesel: Zusammen mit den Pflegebedürftigen und dessen Angehörigen koordinieren wir die notwendigen Maßnahmen, wie zum Beispiel die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst, nach Tagesbetreuung, nach Kurzzeitpflege sowie weitere Hilfs- und Betreuungsangebote. Wir bieten eine qualifizierte Wohnraum- und Hilfsmittelberatung an, beantworten Fragen rund um die Themen Betreuungsrecht- und Schwerbehindertenrecht sowie Leistungsansprüche gegenüber anderen Stellen und helfen bei der Antragstellung.

LW: Entstehen Kosten?
Griesel: Nein, diese Pflegeberatung ist kostenfrei.

LW: Wo findet die Beratung statt? Auch mehrmals?

Pflegeberatung

Die Voraussetzungen

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI ist eine Leistung der Pflegekasse, deren Inhalte gesetzlich definiert sind.

Die Grundqualifikation für Pflegeberater und -beraterinnen ist eine Berufsausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Sozialversicherungsfachangestellte/r, ein abgeschlossenes Studium der sozialen Arbeit. Daran schließt eine Weiterbildung zur Pflegeberatung nach § 7a an.

Griesel: Wir beraten am Telefon und auf Wunsch zu Hause. Meine Kolleginnen und ich begleiten auf Wunsch die Hilfesuchenden während der ganzen Pflegebedürftigkeit und passen den Hilfebedarf nach Absprache einer geänderten Bedarfslage immer wieder neu an.

LW: Gibt es Fragen, die den Betroffenen besonders wichtig sind?
Griesel: Neben organisatorischen Fragen ist in den Beratungsgesprächen das Thema Entlastung für die Pflegeperson sehr wichtig, denn die Mehrfachbelastung aus zum Beispiel Pflege, Hauswirtschaft, Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb und eventuell auch Berufstätigkeit stellt oft eine große Belastung dar.

LW: Seit wann gibt es die Pflegeberatung und wie ist die Nachfrage danach?
Griesel: Der gesetzliche Anspruch auf Pflegeberatung besteht bereits seit dem 1. Januar 2009. Die Anfragen steigen von Jahr zu Jahr. Diese Tatsache bestätigt uns in unserer Tätigkeit und zeigt uns, wie wichtig es ist, den pflegenden Angehörigen und den Pflegebedürftigen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

Flyer

Pflegeberatung

Eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeberatung der SVLFG in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland bietet ein Flyer zu dem Thema – unter anderen mit den Kontakdaten der Pflegeberaterinnen.

Der Flyer kann auf der Homepage www.svlfg.de als PDF heruntergeladen werden.

Die Fragen stellte Stephanie Lehmkühler – LW 23/2014