Kooperationen brauchen gute Grundlagen

Mit einem Anteil von 90 Prozent herrschen die Einzelunternehmen bei den landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland immer noch vor. Doch mit dem Strukturwandel und der Vergrößerung der Betriebe spielen Unternehmenskooperationen eine immer größere Rolle. Dabei sind neben der GbR in der (westdeutschen) Landwirtschaft auch die Kommanditgesellschaft oder gemischte Unternehmensformen wie die GmbH & Co KG durchaus praktikabel. Zum einen versprechen sich die Partner in einer Kooperation größere zeitliche Flexibilität, Arbeitsentlastung der Familie, Teilung des Unternehmerrisikos, Kostensenkung und die Möglichkeit der Spezialisierung. Zum anderen werden Kooperationen wie die Vater-Sohn-GbR auch gewählt, um den Betriebsnachfolger zur rechten Zeit in die Unternehmensführung einzubinden und einen gleitenden Generationenwechsel zu gestalten. Steuerliche Vorteile sind ein weiterer Grund für Kooperationen und die Wahl bestimmter Unternehmensformen.

Zuweilen spielen auch agrarpolitische Vorgaben oder Anreize eine Rolle. Die Junglandwirteprämie im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik veranlasste viele Betriebsleiter, über eine GbR mit dem Sohn oder der Tochter nachzudenken beziehungsweise einzugehen. Das ist gut, wenn auch sonst alle Parameter stimmen und die Partnerschaft eine langfristige Grundlage hat; eine zeitlich begrenzte Zahlung mitzunehmen, reicht als Basis nicht unbedingt. Denn eine Unternehmenspartnerschaft oder Kooperation, die über die Pacht oder den Bewirtschaftervertrag hinausgeht, hat erhebliche Konsequenzen, was Befugnisse, Haftung und das Eigentum betrifft. Und sie sind in der Regel leichter zu gründen als aufzulösen. Deshalb ist bei der Gründung auch schon die Auflösung einer Kooperation zu regeln. Denn ob ein Gemeinschaftsunternehmen „rund“ läuft, hängt vor allem vom menschlichen Faktor ab. Wenn Zwietracht aufkeimt, nützen auch die besten betrieblichen Voraussetzungen nicht mehr.

Cornelius Mohr – LW 48/2015