Kooperationen brauchen gute Grundlagen
Zuweilen spielen auch agrarpolitische Vorgaben oder Anreize eine Rolle. Die Junglandwirteprämie im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik veranlasste viele Betriebsleiter, über eine GbR mit dem Sohn oder der Tochter nachzudenken beziehungsweise einzugehen. Das ist gut, wenn auch sonst alle Parameter stimmen und die Partnerschaft eine langfristige Grundlage hat; eine zeitlich begrenzte Zahlung mitzunehmen, reicht als Basis nicht unbedingt. Denn eine Unternehmenspartnerschaft oder Kooperation, die über die Pacht oder den Bewirtschaftervertrag hinausgeht, hat erhebliche Konsequenzen, was Befugnisse, Haftung und das Eigentum betrifft. Und sie sind in der Regel leichter zu gründen als aufzulösen. Deshalb ist bei der Gründung auch schon die Auflösung einer Kooperation zu regeln. Denn ob ein Gemeinschaftsunternehmen „rund“ läuft, hängt vor allem vom menschlichen Faktor ab. Wenn Zwietracht aufkeimt, nützen auch die besten betrieblichen Voraussetzungen nicht mehr.
Cornelius Mohr – LW 48/2015