Kulissenschieberei

Die Testergebnisse zur Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete erinnern in ihrem Zustandekommen in Vielem an die Einteilung der erosionsgefährdeten Flächen. Wird dort zur Zeit von Bund und Ländern nachgearbeitet, so ist man hier von den berechneten Gebietskulissen, in denen künftig die Ausgleichszulage gewährt werden würde, zunächst erschlagen.

Würden die von der EU-Kommission vorgelegten Kriterien angewandt, so käme es zu enor-men Veränderungen. Viele bisher als benachteiligt geltende Gebiete fielen aus der Kulisse heraus, wenige neue kämen hinzu. Per Saldo wäre das benachteiligte Gebiet in Deutschland 0,9 Mio. ha kleiner. Dies liegt an der eindimensionalen Beurteilungsgrundlage, die Brüssel vorschlägt. Es reicht die Überschreitung des Schwellenwertes eines Kriteriums auf mindestens 66 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf Gemeindeebene, um als benachteiligtes Gebiet zu gelten. Werden mehrere Schwellenwerte beispielsweise beim Kriterium niedrige Temperatur oder Bodentextur oder Hang-neigung dagegen nur knapp verfehlt, wird der Standort nicht als benachteiligt eingestuft.

Hier steht Vereinheitlichung, wie sie von der Kommission EU-weit angestrebt und auch vom Europäischen Rechnungshof gefordert wird, gegen Plausibilität und Gerechtigkeit. Denn meist ist es das Zusammenwirken mehrerer Faktoren, das die Ertragsfähigkeit einer Fläche einschränkt. Eine gerechtere Herangehensweise bei der Beurteilung bietet das komplexere deutsche System der Ertragsmesszahl beziehungsweise Landwirtschaftlichen Vergleichszahl. Sie drücken die natürliche Ertragsfähigkeit einer Fläche aus und stützen sich dabei auf die Bodenschätzung. Darüber hinaus stehen die Daten für kleine Flächen zur Verfügung.

Es kann nicht vernünftig sein, ein zielgenaues und bewährtes System zu Gunsten einer weniger präzisen Regelung zu kippen.

Cornelius Mohr