Widerspruch gegen Google Street View nutzen

Ilse Aigner: „Privates muss privat bleiben!“

Google verfolgt mit seiner Software „Street View“ das Ziel, weltweit jeden Straßenzug und jedes Haus optisch zu erfassen, um sie dann in die Kartenwer­ke Google Maps und Google Earth zu integrieren. Für über 20 Länder liegt die­ser Dienst schon vor. In diesem Jahr will Google mit Street View virtuelle Internetrundgänge im 360-Grad-Radius für 20 deutsche Städte anbie­ten. Das trifft nicht auf jedermanns Geschmack. Wer nicht will, dass Haus und Hof bei Street View veröffentlicht wird, kann dem vorsorglich widersprechen.

Lässt sich bald auch Ihr Haus und Hof im Internet bei Google Street View finden?

Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio

Der Deutsche Bauernverband (DBV) rät Landwirten zum Widerspruch gegen Google Street View. Insbesondere bei Detailaufnahmen freistehender landwirtschaftlicher Anwesen bestehe die Gefahr, dass diese zum „Ausspähen“ lohnender Objekte genutzt werden können. Zudem sei die Privatsphäre der Landwirte in besonderem Maß gefährdet, denn durch die Einzellage der meisten Betriebe könnten problemlos Adressen zugeordnet werden. Eine Belästigung durch gezielte Werbemaßnahmen könnte die Folge sein, befürchtet der DBV. Verbraucherministerin Ilse Aigner hat Google das Zuge­ständnis abgenommen, die Widersprüche Betroffener entgegenzunehmen. Beim Start von Google Street View sollen die Fotos derjenigen, die Widerspruch gegen das System eingelegt haben, entsprechend geschwärzt sein.

Wer seine Privatsphäre und sein Eigentum schützen will, kann bis zum 15. September Widerspruch gegen Goggle Street View einlegen. Aber auch danach sollen Widersprüche noch möglich sein. Widerspruchsformulare gegen den Internetkonzern stellt das Bundesverbraucherschutzministerium zur Verfügung unter www.bmelv.de. SL