Landwirte dürfen nicht den Schwarzen Peter bekommen

Die Diskussion darüber, wie der Anstieg des CO2-Gehaltes in der Atmosphäre gebremst werden kann, ist in vollem Gange. Auch Landwirte können sich dem nicht entziehen und sehen sich oft dem Vorwurf ausgesetzt, in erheblichem Maße Klimagase freizusetzen. Fakt ist, dass die Nahrungsmittel-Erzeugung als Teil der Wirtschaft Kohlendioxid in nicht unerheblichem Maße freisetzt. Dabei spielt der Energieverbrauch von Maschinen und Anlagen nur eine untergeordnete Rolle und ist im Vergleich zu Industrie oder Verkehr gering.

Die Herstellung von Mineraldüngern mittels Haber-Bosch-Verfahren, das Luftstickstoff in Ammoniak überführt, ist allerdings energieaufwändig. Auch der Ausstoß von Lachgas und Methan in der Tierhaltung ist durchaus klimarelevant. Um die­se Emissionswege einzudämmen, hat die Landwirtschaft schon viel geleistet: Eine immer zielgenauere Düngung, die zu geringerem Aufwand führt, und die Vergärung tierischer Exkremente in Biogasanlagen sind Beispiele dafür.

Den größten Anteil am landwirtschaftlichen Klimagasaustoß verursacht aber der Umbruch naturbelassener Flächen. Daher ist eine intensive Nutzung der bisherigen Flächen wirkungsvoller Klimaschutz und nicht deren Extensivierung. Diese führt zu geringeren Erträgen und damit zur Urbarmachung neuer Gebiete. Die Energie, die für die Düngerproduktion aufgewendet wird, ist vielmehr gut angelegt und kommt über die Nutzbarmachung der pflanzlichen Photosynthese im Übermaß wieder zurück.

Die landwirtschaftliche Urproduktion ist Grundlage für alles menschliche Handeln und daher alternativlos. Forderungen nach einer Besteuerung der Landwirte nach ihrem Klimagasausstoß, wie sie der WWF erhoben hat, sind daher völlig abwegig und treffen die Falschen. Offenbar wollten sich hier einige Aktivisten ein gu­tes Gewissen für ihren nächsten Urlaubsflug holen.

Mehr zu CO2 und landwirtschaftlichen Böden ab Seite 14.

Karsten Becker