Wie lassen sich Landwirtschaft und Naturschutz verbinden?

Das FRANZ-Projekt endet zum Jahresende

Seit Frühjahr 2016 geht das F.R.A.N.Z.-Projekt der Frage nach, wie sich Landwirtschaft und Naturschutz verbinden lassen. Zehn Demonstrationsbetriebe in ganz Deutschland haben verschiedene Biodiversitätsmaßnahmen auf ihren Höfen umgesetzt. Dabei wurde untersucht, ob diese Maßnahmen praxistauglich und wirtschaftlich tragfähig sind. Ziel des Projekts ist es, Naturschutz und Artenvielfalt in Betrieben zu fördern und Lösungen für zukünftige GAP-Regelungen zu finden.

Ein mehrjähriger Blühstreifen – jedes Jahr haben andere Arten dominiert: Im ersten Jahr meist die Melde, doch diese ist im zweiten Jahr bei unbearbeitetem Boden weg.

Foto: Setzepfand, Diehl

Beim BZL-Web-Seminar am 25. August von 18 bis 19:30 Uhr berichtete Maßnahmenkoordinatorin Charlotte Peitz vom Thünen-Institut für Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen in Braunschweig und Landwirt Tobias Diehl aus Heidesheim in Rheinhessen von ihren Erfahrungen und welche Biodiversitäts-Maßnahmen sich auf unterschiedlichen Standorten und Betriebsformen eignen. Praktikabilität und ökologische Wirksamkeit standen dabei an erster Stelle. Peitz betonte, dass mit dem F.R.A.N.Z.-Projekt eine sehr umfangreiche Begleitforschung betrieben wurde. So wurden ökologische Daten zu zahlreichen Artengruppen erfasst wie Pflanzen, Feldhasen, Vögel, Laufkäfer, Wildbienen, Schwebfliegen, Schmetterlingen und Amphibien.

Das Projekt betrachtete auch die Ökonomie

Für die Landwirte äußerst interessant sind die ökonomischen Daten, die gesammelt wurden. Unter anderem, wie hoch der zeitliche Einsatz für bestimmte Maßnahmen ist und wie hoch die Vergütung dafür sein müsse. Und letztlich wurde aus sozioökonomischer Sicht betrachtet, warum nehmen Landwirte gewisse Maßnahmen an, andere jedoch nicht. Hierzu zählt neben der Entwicklung wirtschaftlich überzeugender Konzepte auch die Identifizierung von Hemmnissen im Agrar- und Umweltrecht, welche die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben bisher verhindern. Die Ergebnisse aus der Maßnahmenumsetzung werden auch dazu dienen, die bestehenden ordnungs- und förderrechtlichen Instrumente weiterzuentwickeln und Impulse für die künftige Gestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) und der Agrarumweltprogramme der Bundesländer zu liefern, so die Theorie.

Das F.R.A.N.Z.-Projekt wurde vom Deutschen Bauernverband gemeinsam mit dem NABU, der Michael-Otto-Stiftung sowie der Uni Göttingen und dem Thünen-Institut in die Wege geleitet. Fördergelder kamen sowohl vom Bundesumweltministerium als auch vom Bundeslandwirtschaftsministerium. Ursache war der hohe Artenverlust von 1990 bis 2015 in der Agrarlandschaft. Vor allem die Verluste der Feldvögel wurden damals beklagt. Darauf wurden zahlreiche Maßnahmen abgerichtet wie mehrjährige Blühstreifen, Brache, Insekten-Bank, Feldlerchenfenster, Erbsenfenster, Feldvogelinseln, Blühendes Vorgewende und extensives Getreide. Maßnahmen im Grünland sind Altgrasstreifen, Oberbodenabtrag, Wildkräutereinsaat oder extensives Grünland.

Anhand konkreter Beispiele aus dem F.R.A.N.Z.-Projekt, wie mehrjährige Blühstreifen, Erbsenfenster oder Feldvogelinseln, die Arten wie dem Kiebitz Rückzugs-, Brut- und Nahrungsflächen bieten, wurde vorgestellt, was bei der Umsetzung der Biodiversitätsmaßnahmen zu beachten ist. Das Projektteam berichtete praxisnah, wie diese geplant, angelegt und gepflegt werden und welchen Beitrag sie zur Förderung der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft leisten können.

zep – LW 40/2026