Liquiditätshilfedarlehen für Landwirte

Fragen an Dr. Christian Bock, Landwirtschaftliche Rentenbank in Frankfurt a. M.

Bei Milch- und Fleischerzeugern sind wegen der niedrigen Erzeugerpreise, der schwachen Nachfrage aus China, und des russischen Lebensmittelembargos die Gewinne­ eingebrochen. Landwirte geraten unverschuldet in Liquiditätsnot. Wie hilft die Landwirtschaftliche Rentenbank als Förderbank für die Agrarwirtschaft Betrieben in dieser kritischen Situa­tion? Das LW hat Dr. Christian Bock gefragt.

Dr. Christian Bock ist bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank Bereichsleiter Fördergeschäft und zuständig für die Pro­grammkredite der Bank, die Innovationsförderung sowie die Analyse des agrarwirtschaftlichen Umfelds.

Foto: Rentenbank

Herr Dr. Bock, erste Buch­führungsergebnisse landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland ergeben für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2014/15, dass die Unternehmensergebnisse um circa 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken sind. Inwieweit hat die aktuelle wirtschaftliche Situation Einfluss auf die Investitionsbereitschaft der Betriebe?

In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Situation ist die Nachfrage nach unseren Förderkrediten im laufenden Jahr 2015 erstaunlich hoch. Bei Stallbauten be­obachten wir zwar eine mo­de­rate Abschwächung der Kreditnachfrage. Dagegen sehen wir – wie schon in den Vorjahren – eine stärkere Nachfrage nach Flächenfinanzierungen. Treibende Kraft ist das anhaltend niedrige Zinsniveau, aber auch die Tatsache, dass Investi­tionen einen längeren Planungsvorlauf haben und auch in einem raueren wirtschaft­lichen Umfeld durchgezogen werden. Insgesamt rechnen wir für die nächsten Monate aber mit rückläufigen Investitionen in der Landwirtschaft und einer stärkeren Fokussierung auf die Sicherung der Liquidität der Betriebe.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank hat ein Programm zur Liquiditätshilfe aufgelegt. Wie ist die Kreditnachfrage?

Wir haben unser Programm „Liquiditätssicherung“ Anfang Juli zunächst nur für Futterbaubetriebe geöffnet. Seit einigen Wo­chen sind auch Veredlungsbe­triebe und die von der Trockenheit betroffenen Unternehmen, einschließlich Wein- und Gartenbau, antragsberechtigt. Von Beginn an war die Nachfrage vergleichsweise hoch. Mit dem Liquiditätshilfeprogramm des Bundes hat sich die Kreditnachfrage nochmals verstärkt. Wir sehen darin einen deutlichen Indikator für die für viele Betriebe momentan schwierige Entwicklung.

Inwieweit sind die Darlehen aus dem Programm der Landwirtschaftlichen Rentenbank zur Liquiditätssicherung zuschussfähig mit EU-Mitteln zur Liquiditätshilfe?

Die Darlehen aus unserem Pro­gramm „Liquiditätssicherung“ können als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Zuschusshöhe herangezogen werden. Es sind nur Darlehen mit vier- bis sechsjährigen Laufzeiten und mindestens einem tilgungsfreien Jahr zuschussfähig. Bei Veredlungsbetrieben sind Kredite zuschussfähig, die nach dem 31. Dezember 2014 auf­genommen wurden. Milchviehhalter erhalten Zuschüsse für Darlehen, die nach dem 31. März 2015 abgeschlossen wurden.

Welche Antragsfristen für die Liquiditätshilfen des Bundes sind zu beachten und welche Obergrenzen gelten?

Antragsberechtigt sind Milchviehbetriebe und Tierhalter (Schweine, Rinder, Ziegen und Schafe). Der Zuschuss beträgt 10 Prozent des Darlehensbetrags, maximal 10 000 Euro. Bei Überzeichnung des Programms werden die beantragten Zuschüs­se anteilig gekürzt. Die Antragsfrist endet am 18. Dezember 2015. Die Zuschüsse sollen bis Ende Januar 2016 ausgezahlt werden. Sie werden direkt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Die Voraussetzungen und Antragsunterlagen findet man auf der Internetseite www.ble.de. Unsere Darlehen zur Liquiditäts­sicherung erhalten Landwirte bei ihrer Hausbank.

Welche Kriterien spielen für die Kreditwürdigkeit landwirtschaftlicher Betriebe eine Rolle und inwieweit kann der Landwirt sein Rating verbessern?

Die Jahresabschlüsse 2014/15 zeigen durchweg eine deutliche Verschlechterung der Ertragssituation in der Landwirtschaft. Das schlägt sich auch in den Rating­ergebnissen nieder. Deshalb gilt es, die noch verbleibenden Spielräume zu nutzen. Dabei ist es für die Landwirte wichtig, sich gut auf das Bankgespräch vorzubereiten und ergänzende Unterlagen vorzulegen. Das können Liquiditätsplanungen oder unterjährige Zahlenwerke wie betriebswirtschaftliche Auswertungen sein. Die Bank interessiert sich schließlich dafür, wie der Betrieb momen­tan dasteht und welche Perspektiven er hat. Hier sind beispielsweise folgende Fragen wichtig: Hat der Landwirt trotz des schwie­rigen Marktumfeldes die Kos­ten im Griff? Ist der Betrieb zukunftsfähig aufgestellt? Die vergangenheitsorientierten Jah­resabschlüsse können dafür Anhaltspunkte geben, reichen zur Beurteilung allein aber nicht aus.

Moe – LW 49/2015