Liquiditätsmanagement wichtiger denn je
Die Gewinne eines guten Jahres dürfen nicht blenden. Sie müssen noch länger vorhalten, um den Betrieb zu finanzieren, die Rechnungen für Betriebsmittel und Löhne zu bezahlen, Kredite zu bedienen und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Unternehmen muss darüber hinaus weiter investieren können.
Die Steuergesetzgebung kommt der Problematik der volatilen Agrarpreise und der damit von Jahr zu Jahr sehr schwankenden Gewinne bislang nicht sehr entgegen. Gerade in dem jetzigen Liquiditätsengpass haben viele Betriebe noch Steuernachzahlungen für das vorvergangene, gute Wirtschaftsjahr zu leisten. Die in der vorigen Woche vom Bundestag beschlossene Erleichterung beim Investitionsabzugsbetrag ist ein Schritt, die Liquiditätslage zu verbessern. Die neue Regelung gilt allerdings, wenn der Bundesrat zustimmt, erst ab nächstem Jahr. Und sie wirkt auch anders als eine Risikoausgleichsrücklage, wie sie der Bauernverband seit langem fordert. Mit der Risikoausgleichsrücklage könnte ein Teil des Gewinns aus guten Zeiten steuermindernd zurückgelegt und die Gewinne geglättet werden. Im Juni wurde ihre Einführung nach einem entsprechenden Antrag der Linksfraktion im Bundestag jedoch mit großer Mehrheit abgelehnt.
Mit den in Hessen und Rheinland-Pfalz beschlossenen Maßnahmenpaketen, mit denen die Finanzverwaltung den durch Trockenheit geschädigten Landwirten unter anderem Stundungen und Anpassungen der Steuervorauszahlungen ermöglichen sollen, zeigt die Politik gleichwohl ein Verständnis für die Problematik. Weitere Schritte zur Unterstützung des Liquiditätsmanagements sind aber nötig.
Cornelius Mohr – LW 40/2015