Lösungen für Sauenhalter schaffen

Dass die Zeit so knapp werden wird, damit haben vor fünf Jahren wohl nur wenige gerechnet. Im Juli 2013 wurde mit der Änderung des Tierschutzgesetzes die Kastration von männlichen Schweinen neu geregelt. Das entscheidende Datum ist allseits bekannt: Ab 1. Januar 2019 ist die Kastration von unter acht Tage alten männlichen Ferkeln nur noch unter Betäubung erlaubt. Die Bundesregierung hat, wie im Gesetz vorgesehen, Ende 2016 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden vorgelegt. Doch eine akzeptable Lösung ist immer noch nicht in Sicht.

Die drei Alternativen, die Ebermast, die Immunokastration und die Kastration unter Vollnarkose sind zwar zugelassen, haben aber alle erhebliche Mängel in Hinblick auf die Vermarktung, den Tierschutz, den Anwenderschutz und auf die Kosten. Darüber hinaus hat besonders die Immunokastration ein hohes Skandalisierungspotenzial. Deshalb wird der sogenannte vierte Weg von den Erzeugern favorisiert, die Kas­t­ration unter Lokalanästhesie. Auch sie wird seit Jahren diskutiert und vom Berufsstand als Alternative gefordert.

Die Agrarministerkonferenz hat vor wenigen Wochen in ihren Verlautbarungen Hoffnungen auf eine baldige Regelung gemacht. Doch in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP (S. 5) wird noch einmal deutlich, dass für eine Zulassung der Lokalanästhesie noch viele gesetzliche Hürden zu überwinden sind.

Dänemark hat innerhalb kürzester Zeit die Voraussetzungen geschaffen, dass die Lokalanästhesie mit dem auch in Deutschland zugelassenen Mittel Procain ab 2019 als Branchenstandard flächendeckend eingeführt werden kann. Hierzulande hat sich die Politik, aber auch die Vermarktungsseite, die nicht genau sagt, was sie will, ganz offenbar zu weit aus dem Fenster gelehnt. Die Leidtragenden sind die Sauenhalter, die mit dem Schwänzekupieren und der nicht endgültig geregelten Haltung der Sauen im Deckzentrum weitere schwerwiegende Probleme haben. Um den schon drastischen Strukturwandel zumindest zu bremsen, muss der Termin verschoben oder müssen Übergangslösungen mit der Zulassung des vierten Weges ermöglicht werden.

Cornelius Mohr – LW 22/2018