Luxemburger Nitrat-Urteil heizt agrarpolitische Debatte an
Keine unmittelbaren rechtlichen Folgen
Die Verurteilung Deutschlands durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie hat aller Voraussicht nach keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung besage, dass Deutschland zum maßgeblichen Zeitpunkt des Verfahrens, nämlich Mitte September 2014, noch keine ausreichenden Maßnahmen getroffen habe, um die Gewässer vor Verunreinigung mit Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu schützen, stellte ein EuGH-Sprecher gegenüber Agra Europe klar.
Die Richter hätten damit nicht die gegenwärtige Lage beurteilt. Die Europäische Kommission könne jedoch auf Grundlage des Luxemburger Urteils in einem zweiten Schritt Strafzahlungen gegen Deutschland durchsetzen. Dies erscheint zumindest ...
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