Maul- und Klauenseuche in Brandenburg (Landkreis Märkisch-Oderland) nachgewiesen

Am 10. Januar wurde der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in einem Bestand von Wasserbüffeln in Märkisch-Oderland (Brandenburg) bestätigt. Die zuständigen Behörden haben den Verdacht durch Untersuchungen bestätigt.

Derzeit läuft die Aufarbeitung. Voraussichtlich heute Abend wird ein Krisenstab zusammenkommen. Sobald uns weitere, gesicherte Informationen vorliegen, informieren wir Sie hier.

Hintergrund (Quelle: FLI)

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung der Paarhufer und Schwielensohler. Als empfänglich gelten u.a. Haus- und Wildschweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Büffel, Wildwiederkäuer, Giraffen, Kamele und Flusspferde sowie die nicht zu den Paarhufern zählenden Elefanten. Die typischen Wirte für MKS-Viren in Deutschland sind Hauswiederkäuer und -schweine, aber auch viele Zoo- und Wildtiere können an MKS erkranken.

Für den Menschen als Verbraucher von pasteurisierter Milch, daraus hergestellten Milchprodukten oder von Fleisch bestünde aber auch im Falle einer Einschleppung der MKS nach Deutschland keine Gefahr.

MKS wird durch Viren des Genus Aphthovirus der Familie Picornaviridae hervorgerufen. Die häufigste Übertragungsart der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren. An MKS erkrankte Tiere verbreiten das Virus in großen Mengen mit der Flüssigkeit aufgeplatzter Blasen, aber auch mit Speichel, Milch, Dung und der Atemluft. Es besteht zudem ein hohes Risiko für eine indirekte Ansteckung über kontaminiertes Futter, Gegenstände, Fahrzeuge oder Personen. Die Krankheit verläuft bei den meisten erwachsenen Tieren nicht tödlich, führt aber zu einem lang anhaltenden Leistungsabfall. Bei Jungtieren können hohe Verluste durch Schädigung des Herzmuskels auftreten.

Seit den letzten Fällen 1988 galt Deutschland als amtlich anerkannt frei von MKS. Die MKS kommt jedoch in Teilen der Türkei sowie in vielen Ländern Afrikas und Asiens nach wie vor endemisch vor. Eine ständige Bedrohung für Europa stellen illegal eingeführte Nahrungsmittel aus diesen Ländern dar. Das Verfüttern von Speiseabfällen ist streng verboten. Die Missachtung dieses Verbots führte im Jahr 2001 zu einem verheerenden Seuchenzug in Großbritannien mit Folgeausbrüchen in anderen europäischen Ländern.

HBV – LW 2/2025