Mehr Transparenz für Verbraucher

Sie leiden unter einer Allergie und wollen wissen, was in einem bestimmten Lebensmittel oder Waschpulver enthalten ist? Seit dem 1. Mai müssen Behörden darüber Auskunft geben, denn an diesem Tag trat das „Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation“, kurz Verbraucherinfor­­­mationsgesetz, in Kraft. Damit erhalten Verbraucher mehr Rechte auf Informationen über Lebens- und Futtermittel sowie Kosmetika, Spielwaren oder auch Reinigungsmittel – also Gegenstände des täglichen Bedarfs. Diese Transparenz ist begrüßenswert, erregt aber manche Gemü­ter. Sie stoßen sich zum Beispiel daran, dass nicht deutlich erkennbar sei, bei welcher Behörde man was nachfragen könne, was die Anfrage koste und wie lange man auf eine Antwort warten müsse.
Tatsächlich hat es den Anschein, dass noch einige Zeit ins Land gehen wird, bis alle Details geregelt sein werden. Bislang müssen Verbraucher mit der Auskunft des Verbraucherministeriums leben: Eine einfache Anfrage kann fünf, eine komplexe bis zu 250 Euro kosten, meist sind die Landrats­ämter und die kreisfreien Städte zuständig. Und: Ein Unternehmen erhält vier Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Geregelt ist allerdings schon, dass „schwarze Schafe“, die beispielsweise Grenzwerte überschreiten oder gegen verbraucher­schützende Vorschrif­ten verstoßen, frühzeitig namentlich von den Behörden genannt werden dürfen. Das schreckt hoffentlich ab.
Für Landwirte ist transparentes Arbeiten nichts Neues. Ihnen ist daran gelegen, nach außen zu zeigen, wie aufwendig sie Lebensmittel produzieren. Viele Details der Produktion werden dokumentiert. Immer mehr Betriebe gehen in die Offensive und öffnen beispielsweise ihre Tore und bieten Landwirtschaft zum Anfassen. Das hat Vorbildcharakter, worauf der Berufsstand stolz sein kann.
Stephanie Lehmkühler