Minijob bei Ehegatten

Wie sich die Gesamtsteuerbelastung verringern lässt

Landwirtschaftliche Betriebe werden auch heute noch in den meisten Fällen von Familien geführt. Der Betriebsleiter und sein Ehepartner sowie eigene Kinder und auch die Altenteiler arbeiten gemeinsam auf dem landwirtschaftlichen Betrieb, und der Betrieb gehört praktisch „zur Familie“. Die innerbetriebliche Arbeitsteilung ist den jeweiligen individuellen Fähigkeiten angepasst, wobei häufig festzustellen ist, dass der Ehemann die Außenwirtschaft betreibt und von seiner Ehefrau tatkräftig im Büro und im Betrieb unterstützt wird. Auch wenn beide Eheleute gemeinsam mitarbeiten, tritt häufig nur der Ehemann als Betriebsleiter und damit als steuerlicher Unternehmer nach außen auf. In diesen Fällen ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoll ist, den mitarbeitenden Ehepartner mit einem Minijob und einer betrieblichen Altersvorsorge zu berücksichtigen.

Wenn ein solcher Minijob ergriffen wird, ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber-Ehegatten und dem Arbeitnehmer-Ehegatten erforderlich. Gerade bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen hat die Finanzverwaltung darauf immer ein wachsames ...

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