Mischungen mit mehrjährigen Wildpflanzen verunkrauten wenig

Erfahrungen mit Blühstreifen im FRANZ-Projekt

In der Ausgabe 20/2020 stellte das LW das bundesweite FRANZ Projekt auf dem Betrieb Tobias Diehl in Heidesheim vor. Eine der dort umgesetzten Maßnahme sind die Blühstreifen. Sie dienen der Steigerung der Artenvielfalt. Im Jahr 2020 wurden 25 Einzelflächen mit einer Gesamtfläche von fast 10 ha für Blühstreifen verwendet. Betriebsbetreuerin Sabine Gehrlein hat für das LW die Maßnahme Blühstreifen analysiert.

Schlag 6290: Einsaat Ende April 2019 mit „FAKT M2“, mäßig nährstoffarmer lehmiger Sand mit mäßiger Wasserversorgung, 2019 aufgrund der Trockenheit spät aufgelaufen, Phacelia dominiert, wenig Vielfalt, Juni 2020 sehr artenreich und guter Blühaspekt von einjährigen Arten wie Ringelblume, Mohn, Phacelia, Kornblume und Koriander. Kaum Verunkrautung! Es erfolgte keine Bearbeitung von 2019 auf 2020.

Foto: Sabine Gehrlein

Grundsätzlich verlangt das FRANZ Projekt folgende Anforderungen an einen überjährigen „strukturreichen“ Blühstreifen:

  • die Maßnahme muss lagetreu für fünf Jahre sein, nach Absprache ist eine Umlegung möglich.
  • Herbst- oder Frühjahrsaussaat (bis zum 31. Mai, wenn möglich bis 1. Mai)
  • die Blühmischung wird zusammen mit dem Betriebsbetreuer und der Begleitforschung ausgewählt
  • Die Breite sollte 12 m betragen, abweichende Bestimmungen (auch ganze Flächen) möglich.
  • Verzicht auf Pflanzenschutz und Düngung auf dem gesamten Streifen. Punktuelle Unkrautbekämpfung mit spezifisch wirkenden Herbiziden möglich.
  • Das Befahren der Maßnahmenfläche ist nicht erlaubt, außer bei zugelassenen Pflegemaßnahmen.

Mit dem Blühstreifen sollen folgende „Zielarten“ gefördert werden:

  • Feldvögel, besonders Rebhühner aber auch Grauammer, Schafstelze, Braunkehlchen, Wachtel (Rückzugs-/Fortpflanzungs-/Nahrungshabitat durch Deckung sowie Angebot an Samen und Insekten)
  • Bienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber (Blüten-/Nektar-/Pollenangebot, sowie die Vernetzung von Lebensräumen)
  • Insekten, besonders „Nützlinge“ (natürliche Feinde von Schädlingsinsekten, wie Marienkäfer, parasitoide Wespen, Laufkäfer oder Spinnen): Sie benutzen die angesäten und spontan aus der Samenbank auflaufenden Blütenpflanzen als Nahrungsressource, sowie offenen Boden im Sommer und tote Stengel im Winter als Lebensraum
  • Feldhasen (breites Nahrungsangebot an Blütenpflanzen, Deckungsmöglichkeiten)
  • Amphibien (Nahrungshabitat, Schutz vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln)

Schlag 6002: Einsaat Frühjahr 2018 mit „Lebensraum 1“, nährstoffreicher Standort mit guter Wasserversorgung, 2019 sehr unterschiedlich strukturiert, artenreich aber auch ein großer Anteil an Ackerkratzdistel und Störanzeiger wie Ampfer, 2020 Steigerung des Artenreichtums, sehr guter Blühaspekt im Juni, vorwiegend die mehrjährigen Arten (Kuckucks-Lichtnelke, Wiesenpippau, Wilde Karde, Margerite, Wiesensalbei, Kleiner Wiesenknopf und Rote Lichtnelke). Ackerkratzdistel tritt in den Hintergrund, randlich ist eine Tendenz zur Vergrasung zu beobachten. Im September 2018 wurde eine Teilfläche gemulcht und im August 2019 wurde komplett gemulcht.

Foto: Sabine Gehrlein

Bewirtschaftungsruhe bis 15. Juli

Bei der Maßnahme „mehrjähriger“ Blühstreifen gilt dasselbe wie beim strukturreichen Blühstreifen, jedoch ist das Befahren der Maßnahmenfläche nicht erlaubt, außer bei zugelassenen und vorher abgestimmten Pflegemaßnahmen.

Auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf der Maßnahmenfläche nicht erlaubt, außer im Falle von punktueller Unkrautbekämpfung mit spezifisch wirkenden Herbiziden.

Es gilt eine Bewirtschaftungsruhe vom 31. Mai bis zum 15. Juli. Ein Schröpfschnitt in 25 bis 40 cm Höhe zur Unkrautbekämpfung ist nach Absprache möglich.

Mit dem mehrjährigen Blühstreifen können folgende Zielarten gefördert werden:

  • Bienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber (Blüten-, Nektar- und Pollenangebot für die über 500 Wildbienen-Arten in Deutschland)
  • Insekten, die von einer dichten Vegetation profitieren, wie Heuschrecken und „Nützlinge“ – natürliche Feinde von Schädlingsinsekten, wie Marienkäfer. Wenn Streifenteile auch über Winter stehen gelassen werden, bieten sie wichtige Überwinterungsplätze für Insekten.
  • Feldhasen (Deckungsmöglichkeiten) und
  • Feldvögel (Nahrungshabitat).

Schlag 6011: Einsaat 2018 mit „Lebensraum 1“, Lößboden, nährstoffreicher Standort mit mäßiger Wasserversorgung, 2018 gut aufgelaufen, mäßig verunkrautet und guter Blühaspekt. 2019 hoher Artenreichtum und sehr guter Blühaspekt, nur wenig Ackerkratzdistel, 2020 hoher Artenreichtum und sehr guter Blühaspekt (Färber-Wau, Wilde Karde, Fenchel, Wilde Malve, Natternkopf und Weißes Labkraut) nur wenig Ackerkratzdistel. Im Januar 2019 wurde ein Drittel der Fläche im Winter gemulcht, keine Bearbeitung im vergangenen Winter.

Foto: Sabine Gehrlein

Auf dem Betrieb Diehl in Rheinhessen wurden zum Anlegen des überjährigen „strukturreichen“ Blühstreifens die FAKT M2 verwendet. Darin enthalten sind 15 verschiedene, vorwiegend einjährige, Kulturarten, wie Sonnenblume und Phacelia ohne Kreuzblütler und Buchweizen speziell für Betriebe mit Zuckerrübenanbau in der Fruchtfolge.

Für das Anlegen der mehrjährigen Blühstreifen wurde die Mischung Lebensraum 1 verwendet. Sie enthält zwölf verschiedene Kulturarten und 36 mehrjährige Wildpflanzen, wie Wilde Möhre, Schafgarbe, Wilde Karde, Spitzwegerich und verschiedene Arten der Königskerze.

Die speziellen Erfahrungen im Projekt

Schlag 6528: Einsaat Frühjahr 2018 mit „FAKT M2“, nährstoffreicher Standort mit mäßig guter Wasserversorgung, 2018 guter Blühaspekt mit Sonnenblume, Dill und Malve.

Foto: Sabine Gehrlein

Es zeigt sich, dass sich jede Blühfläche anders entwickelt. Faktoren, von denen die Entwicklung der Blühstreifen abhängig ist, sind der Standort (Nährstoffgehalt, Wasserversorgung und Samenpotenzial im Boden), der Zeitpunkt der Einsaat in Zusammenhang mit der Witterung (Niederschlag), die Saatgutmischung, die Standdauer, die Vorkultur und die Bearbeitung oder Pflege des Blühstreifens wie Mahd. Im Projekt zeigt sich, dass die Blühstreifen mit den mehrjährigen Wildpflanzen ab dem zweiten Jahr deutlich weniger verunkrautet sind und ökologisch zuverlässiger den Arten Deckung und Nahrung bieten.

zep – LW 30/2020