Mischungen mit mehrjährigen Wildpflanzen verunkrauten wenig
Erfahrungen mit Blühstreifen im FRANZ-Projekt
In der Ausgabe 20/2020 stellte das LW das bundesweite FRANZ Projekt auf dem Betrieb Tobias Diehl in Heidesheim vor. Eine der dort umgesetzten Maßnahme sind die Blühstreifen. Sie dienen der Steigerung der Artenvielfalt. Im Jahr 2020 wurden 25 Einzelflächen mit einer Gesamtfläche von fast 10 ha für Blühstreifen verwendet. Betriebsbetreuerin Sabine Gehrlein hat für das LW die Maßnahme Blühstreifen analysiert.

Foto: Sabine Gehrlein
- die Maßnahme muss lagetreu für fünf Jahre sein, nach Absprache ist eine Umlegung möglich.
- Herbst- oder Frühjahrsaussaat (bis zum 31. Mai, wenn möglich bis 1. Mai)
- die Blühmischung wird zusammen mit dem Betriebsbetreuer und der Begleitforschung ausgewählt
- Die Breite sollte 12 m betragen, abweichende Bestimmungen (auch ganze Flächen) möglich.
- Verzicht auf Pflanzenschutz und Düngung auf dem gesamten Streifen. Punktuelle Unkrautbekämpfung mit spezifisch wirkenden Herbiziden möglich.
- Das Befahren der Maßnahmenfläche ist nicht erlaubt, außer bei zugelassenen Pflegemaßnahmen.
Mit dem Blühstreifen sollen folgende „Zielarten“ gefördert werden:
- Feldvögel, besonders Rebhühner aber auch Grauammer, Schafstelze, Braunkehlchen, Wachtel (Rückzugs-/Fortpflanzungs-/Nahrungshabitat durch Deckung sowie Angebot an Samen und Insekten)
- Bienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber (Blüten-/Nektar-/Pollenangebot, sowie die Vernetzung von Lebensräumen)
- Insekten, besonders „Nützlinge“ (natürliche Feinde von Schädlingsinsekten, wie Marienkäfer, parasitoide Wespen, Laufkäfer oder Spinnen): Sie benutzen die angesäten und spontan aus der Samenbank auflaufenden Blütenpflanzen als Nahrungsressource, sowie offenen Boden im Sommer und tote Stengel im Winter als Lebensraum
- Feldhasen (breites Nahrungsangebot an Blütenpflanzen, Deckungsmöglichkeiten)
- Amphibien (Nahrungshabitat, Schutz vor dem Eintrag von Pflanzenschutzmitteln)
Foto: Sabine Gehrlein
Bei der Maßnahme „mehrjähriger“ Blühstreifen gilt dasselbe wie beim strukturreichen Blühstreifen, jedoch ist das Befahren der Maßnahmenfläche nicht erlaubt, außer bei zugelassenen und vorher abgestimmten Pflegemaßnahmen.
Auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist auf der Maßnahmenfläche nicht erlaubt, außer im Falle von punktueller Unkrautbekämpfung mit spezifisch wirkenden Herbiziden.
Es gilt eine Bewirtschaftungsruhe vom 31. Mai bis zum 15. Juli. Ein Schröpfschnitt in 25 bis 40 cm Höhe zur Unkrautbekämpfung ist nach Absprache möglich.
Mit dem mehrjährigen Blühstreifen können folgende Zielarten gefördert werden:
- Bienen, Schmetterlinge und andere Bestäuber (Blüten-, Nektar- und Pollenangebot für die über 500 Wildbienen-Arten in Deutschland)
- Insekten, die von einer dichten Vegetation profitieren, wie Heuschrecken und „Nützlinge“ – natürliche Feinde von Schädlingsinsekten, wie Marienkäfer. Wenn Streifenteile auch über Winter stehen gelassen werden, bieten sie wichtige Überwinterungsplätze für Insekten.
- Feldhasen (Deckungsmöglichkeiten) und
- Feldvögel (Nahrungshabitat).

Foto: Sabine Gehrlein
Für das Anlegen der mehrjährigen Blühstreifen wurde die Mischung Lebensraum 1 verwendet. Sie enthält zwölf verschiedene Kulturarten und 36 mehrjährige Wildpflanzen, wie Wilde Möhre, Schafgarbe, Wilde Karde, Spitzwegerich und verschiedene Arten der Königskerze.
Die speziellen Erfahrungen im Projekt

Foto: Sabine Gehrlein