Mobile Schlachtstätten – was ist zu beachten?

Möglichkeit zur Schlachtung kleinerer Stückzahlen

Mobile Geflügelställe zur Produktion von Freilandeiern finden zunehmend Verbreitung. Vielerorts jedoch fehlt es an geeigneten Geflügelschlachtstätten, die in der Lage sind, kleinere Partien anzunehmen. Das Lebensmittelrecht erlaubt, dass registrierte Geflügelschlachtbetriebe bis zu 10 000 Tiere pro Jahr schlachten dürfen, ohne eine EU-Zulassung erwirken zu müssen. Sie dürfen jedoch keine Lohnschlachtung für andere Geflügelbetriebe durchführen. Eine mobile Geflügelschlachtung könnte den regionalen Bedarf an Schlachtung kleiner Stückzahlen für Direktvermarkter decken. Eine Veranstaltung der Aktionsgemeinschaft Echt Hessisch widmete sich diesem Thema. Dr. Andrea Fink-Keßler und Dr. Veronika Ibrahim vom Verband der Landwirte mit handwerklicher Fleischverarbeitung haben auf Basis der dort gehaltenen Vorträge zusammengefasst, was zu beachten ist.

Rechtliche Voraussetzungen für Geflügel-Direktvermarktung mit eigener Schlachtung (hofeigener Schlachtraum) sind: Geflügel-Direktvermarkter dürfen nur hofeigenes Geflügel in einem hofeigenen Schlachtraum schlachten und dies bis zu 10 000 Stück pro Jahr. Sie ...

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