Nahrungsmittelproduktion und Artenschutz

Bei der Zustandsbeschreibung der Biodiversität von Flora und Fauna in Deutschland wird regelmäßig die Landwirtschaft als Hauptverursacherin für den Rückgang oder die Gefährdung der Arten oder der Anzahl an Individuen ausgemacht. Auf diese Aussage stark verkürzt, steht sie in den Nachrichten schlecht da, so auch vor kurzem bei der Bekanntgabe des jüngsten Artenschutzreports des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Dabei liefert der Report selbst Aussagen, mit denen man die Verantwortung der Landwirtschaft richtig einordnen und relativieren kann. Denn Landwirtschaft wird nun einmal auf rund 50 Prozent der Landesfläche betrieben und auf der anderen Seite hat sie Lebensräume für Tiere und Pflanzen erst geschaffen und schafft sie auch heute noch. Davon profitieren beispielsweise Gänse und Kraniche, deren Bestand zugenommen hat und die auf das auflaufende Wintergetreide als Nahrungsangebot angewiesen sind, wie es im Bericht heißt. Dies muss aber auch öffentlich dargestellt werden, um die Landwirte vor Anfeindungen zu schützen, der sie durch einseitige Aussagen ausgesetzt werden.

Natürlich wird mit der Landwirtschaft in die Natur eingegriffen, und mitunter werden Arten zurückgedrängt. Dabei geht es aber schließlich um die lebenswichtige Produktion von Nahrungsmitteln.

Deshalb wäre es auch wichtig deutlich zu machen, dass es hier um eine Güterabwägung geht, dass nämlich nicht beides gleichzeitig – sichere Lebensmittelversorgung und unberührte Natur – zu erreichen ist. Es wäre zudem viel mutiger, aber auch Pflicht einer Behörde, stärker auf den zunehmenden Druck der Freizeitgesellschaft hinzuweisen, die ständige Unruhe in der Natur durch Sportler, Mountainbiker, Geocacher und so weiter und vor allem durch freilaufende Hunde und Katzen, die das Wild aufschrecken oder zur Dezimierung von Vögeln beitragen. Hinzuweisen wäre beispielsweise auch auf die zum Teil politisch gewünschte geringere Bejagung von Füchsen und die Auswirkungen auf das Niederwild.

Auf der anderen Seite wäre es auch richtig, stärker die freiwilligen Leistungen der Landwirte für den Natur- und Artenschutz wie beispielsweise Blühstreifen und Lerchenfenster zu würdigen.

Cornelius Mohr – LW 24/2015