Nationalpark Bayerischer Wald – Schutzstatus teils lockern?

Ausbreitung des Borkenkäfers eindämmen

Der Bayerische Bauernverband (BBV) begrüßt, dass die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald den Schutzstatus von einzelnen Teilflächen herabsetzen möchte. Mit dieser Maßnahme will die Nationalparkverwaltung verhindern, dass sich der Borkenkäfer im Nationalpark sowie in angrenzenden Privat- und Staatsforsten ausbreitet, teilte der Bayerische Bauernverband mit.

Der Bayerische Wald wurde 1970 der erste Nationalpark Deutschlands. Auch damals gab es Borkenkäferkalamitäten.

Foto: F. Frentrop/pixelio

Zwei mit Fichten bewachsene Flächen im Falkensteingebiet sollen dazu aus der geschützten Kernzone in eine sogenannte Managementzone überführt werden. BBV-Waldpräsident Siegfried Jäger erklärte am vergangenen Freitag: „Aus Sicht der an den Nationalpark angrenzenden Waldbesitzerfamilien und des Bauernverbandes ist wegen der extrem hohen Borkenkäferpopulation eine noch viel stärkere Bekämpfung notwendig, um ein weiteres Übergreifen auf die Privatwälder und noch größere Schäden zu verhindern.“ Mit der Maßnahme werde zudem der Fortbestand des Nationalparks keinesfalls in Frage gestellt, so Jäger. Höchste Priorität müsse allerdings der Schutz angrenzender Wälder haben.

Aiwanger warnt vor Grassteppen

Auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hält den Schritt für richtig: „Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Nationalparkverwaltung jetzt noch größere Schritte gegen die Ausbreitung des Borkenkäfers unternimmt als in der Vergangenheit.“ Aiwangers Ressort ist seit der Neuauflage der Koalition der Freien Wähler mit der CSU auch für die bayerischen Staatsforsten zuständig. Aiwanger sagte, er wolle Bilder wie im Nationalpark Harz vermeiden, wo durch das Absterben der Fichtenwälder „nur noch Grassteppe“ übrig geblieben sei. Jede Eindämmungsmaßnahme müsse deshalb genutzt werden.

Mit scharfer Kritik reagierte der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV). Die Entscheidung sei ein „Tabubruch“ und führe den Zweck eines Schutzgebietes ad absurdum. Die betroffenen Gebiete seien wichtige Referenzflächen dafür, wie sich der Wald ohne menschliche Eingriffe entwickle. Für den Waldumbau in Zeiten des Klimawandels sei dies auch außerhalb von Schutzgebieten von Bedeutung. Der LBV befürchtet, dass ein Präzedenzfall geschaffen werden soll, um weitere Naturzonen nach Belieben verändern zu können. Zudem sei die Maßnahme fachlich nicht erforderlich. Gerade weil es sich um relativ kleine Flächen handele, seien sie für die Borkenkäferproblematik weitgehend unbedeutend. Die nächstgelegenen Privatwälder würden außerdem gar nicht in Reichweite des Schädlings liegen. Der BBV entgegnete wiederum, dass durch die immer häufiger auftretenden Ostwinde die Käfer in der Schwärmphase auch große Entfernungen zurücklegen könnten.

age – LW 15/2024