Niedrige Werte bei der Düngung von Sommerungen beachten

Nmin-Werte im Frühjahr 2016

Vergleicht man den aktuellen Witterungsverlauf mit dem der Vorjahre, fallen die hohen Niederschlagsmengen im Februar und März auf. Da neben den hohen Regenmengen auch die Sickerwassermenge insbesondere im Februar außerordentlich hoch war, ist auch von einer Nitratverlagerung in untere Bodenschichten auszugehen.

Das Wetterjahr 2015 hat seine außerordentlichen Besonderheiten gehabt. Erinnern wird sich jeder an die Trockenheit im Mai und Juni des letzen Jahres. Die Aussage, dass der Ertrag im Unterboden und nicht in der obersten Bodenkrume gebildet wird, hat sich spätestens bei der Ernte und seinen Ertragsergebnissen bestätigt. Auf den Standorten, auf denen die Pflanze auch aus dem Unterboden heraus sich die notwenigen Wassermengen zur Trockenmassebildung holen konnte, konnten Getreideergebnisse realisiert werden, an die bei der Trockenheit im Mai/Juni niemand zu denken gewagt hat. Auf flachgründigeren Standorten freilich blieben die Erträge hinter den Erwartungen zurück.

Mineralisation hat zu guten Beständen geführt

Vergleicht man den Witterungsverlauf des Jahres 2016 mit dem der vorhergehenden Jahre, fallen die hohen Niederschlagsmengen im Februar und März auf. Da neben den hohen Regenmengen auch die Sickerwassermenge insbesondere im Februar außerordentlich hoch war, ist auch von einer Nitratverlagerung in untere Bodenschichten auszugehen. Dies erklärt dann auch zum Teil die relativ niedrigen Nmin-Gehalte diesen Jahres, welche teilweise noch unter den niedrigen Nmin-Gehalten des Vorjahres liegen.

Trotz der niedrigen Ausgangswerte im Februar und der nasskalten Witterung im Februar und Anfang März haben sich die Bestände im Verlaufe der letzten Wochen regenerieren und etablieren können. Dies liegt nicht zuletzt an der auch einsetzenden Mineralisierung von Stickstoff im Boden. Auf Standorten mit schlechten Struktureigenschaften hat die Wurzelneubildung noch nicht im vollen Umfang eingesetzt, was bei dem möglichen Einsatz von Wachstumsregelern und Herbiziden beachtet werden sollte. Schnellwirkende Nitratdünger sollten, wenn möglich, hier bevorzugt eingesetzt werden.

Niedrige N-Gehalte im Boden bei Getreidearten

Die Nmin-Werte zu Weizen erreichten im Februar nur 71 Prozent des langjährigen Mittelwertes. Die Stickstoffgehalte zu Wintergerste wiesen einen Nmin-Wert von nur knapp 50 Prozent des langjährigen pflanzenverfügbaren Stickstoffgehaltes auf. Ähnliche niedrige N-Gehalte im Boden waren auch bei anderen Getreidearten festzustellen.

Die relativ milde Witterung des Winters hat insbesondere beim Winterraps in der Regel zu sehr guten Beständen geführt. Dies führte nicht nur zu rekordverdächtigen niedrigen Nmin-Gehalten (19 kg N/ha) sondern auch zu hohen Stickstoffgehalten in der Pflanze, welche bei der Andüngung mit berücksichtigt werden mussten.

Die Andüngung nicht überziehen

Im Getreide dürfte in den letzten Tagen die Anschlussdüngung durchgeführt worden sein. Die Düngung zu Körnerraps ist in der Regel abgeschlossen. Die Düngung zu Silomais, Zuckerrüben und Sommergetreide steht jedoch noch aus. Auch hier sind die Werte im Vergleich zu den langjährigen Mittelwerten erheblich niedriger (Zuckerrüben minus 32 kg N/ha) oder leicht niedriger (Silomais minus 18 kg N/ha). Diese sind entsprechend der Düngeplanung mit zu berücksichtigen.

Berücksichtigt werden sollte auch, dass bei vorgenommener Stickstoffdüngung in Verbindung mit steigenden Bodentemperaturen ein gewisser Initialisierungsprozess in Gang gesetzt werden kann, der zu verstärkten Stickstoffmineralsierung führen kann. Niedrige Nmin-Werte sollten daher nicht zum Anlass genommen werden, die Andüngung allzu sehr zu überziehen.

DÜV erfordert Dokumentation der Bedarfsplanung für N und P

Die Novellierung der Düngeverordnung (DÜV) wird seit Jahren in der einschlägigen landwirtschaftlichen Literatur breit diskutiert. Ein wesentlicher Bestandteil davon wird die anzufertigende und zu dokumentierende Bedarfsplanung für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor sein. Aus diesem Grund sind in der Tabelle 1 einige Werte aus dem Anhang des Entwurfes zur neuen DÜV dargestellt. Dabei handelt es sich um die Spalten, die mit den Begriffen Gesamtsollwert der Kultur und der entsprechenden Ertragserwartung überschrieben sind.

Entgegen dem bisherigen SBA Beratungssystem, in dem ein Sollwert für die erste Düngungsmaßnahme zu Beginn der Vegetation ausgewiesen wird, bezieht sich der Gesamtsollwert einer Kultur auf den Gesamtgehalt an Stickstoff, der für eine Kultur nicht überschritten werden sollte. Die zur Novellierung anstehende Verordnung sieht vor, dass der Stickstoff-Gesamtsollwert korrigiert werden muss, um die tatsächlich zu düngende Stickstoffmenge zu ermitteln. Zu den Korrekturfaktoren gehören neben dem Nmin-Gehalt im Boden zu Vegetationsbeginn das Nachlieferungspotential des Standortes, die angebauten Vor- und/oder Zwischenfrüchte, die bereits vorgenommene mineralische und/oder organische Düngung sowie weitere besondere eintretende Umstände.

Eine Düngebedarfsermittlung musste man auch nach der bis jetzt gültigen DÜV vornehmen, diese brauchte jedoch nicht dokumentiert werden. Zukünftig muss also nicht nur die Bedarfsberechnung nach einem Schema vorgenommen werden, sondern sie muss auch dokumentiert werden. Darüber hinaus beschreibt der momentan vorliegende Entwurf die Anforderung, dass die tatsächlich ausgebrachten Mengen an Stickstoff und Phosphor die Mengen der Bedarfsberechnung nicht überschreiten dürfen. Damit wird die Notwendigkeit einer entsprechenden Bedarfsplanung unterstrichen.

Im Internetauftritt des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (llh.hessen.de) können die jeweils aktuellen Ergebnisse der Nmin-Untersuchungen und die Ergebnisse der Referenzflächen eingesehen werden. Im Gegensatz zu den aktuellen Nmin-Werten, die alle im Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) vorgenommenen Nmin-Analyseergebnisse mit einbezieht, kann bei den rund700 Referenzflächen neben dem Stickstoffgehalt unter anderem auch die entsprechende „Stickstoff- und Schlaghistorie“ abgelesen werden.

Dierk Koch, Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen – LW 15/2016