Notfallzulassung gegen Drahtwurm in Kartoffeln

Nemathorin 10 G kann Befall reduzieren

Der Pflanzenschutzmittel-Produzent Syngenta hat nach eigenen Angaben für das Produkt Nemathorin 10 G eine Notfallzulassung gegen Drahtwurm in Kartoffeln (ausgenommen Frühkartoffeln) erwirken können. Die Zulassung gelte für den Zeitraum vom 2. Februar bis zum 31. Mai 2016. Nach dem Wegfall bisheriger Lösungen stehe damit betroffenen Landwirten ein Produkt zur Verminderung von Knollenschäden in Folge von Drahtwurmbefall zur Verfügung.

Gegen den Drahtwurm gibt es auch 2016 Bekämpfungsmöglichkeiten.

Foto: agrarfoto

Nach Einschätzung des Hessischen Pflanzenschutzdienstes liegt die Wirksamkeit des Mittels bei etwa 65 bis maximal 70 Prozent; Goldor Bait mit dem Wirkstoff Fipronil, das aktuell nicht angewendet werden darf, habe auch aufgrund der höheren Lockwirkung Wirkungsgarde bis 90 Prozent erreichen können.

Nemathorin 10 G ist laut Herstellerangaben ein Streugranulat mit dem Kontaktnematizid Fosthiazate und wird vor allem gegen Kartoffelnematoden eingesetzt, hat aber auch eine Teilwirkung gegen den Drahtwurm (Reduzierung des Knollenbefalls). Das Mittel ist giftig für Vögel, deshalb ist bei allen Anwendungen im Freiland dafür zu sorgen, dass ausgebrachtes Granulat sofort eingearbeitet beziehungsweise mit Erde abgedeckt wird.

Das Mittel wird mit 20 kg/ha beim Legen breitflächig gestreut. Die Wartezeit bei der Anwendung gegen Drahtwurmbefall beträgt 120 Tage; ein Einsatz in Frühkartoffeln ist nicht zugelassen. Zur Nemathodenbekämpfung gilt: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen beziehungsweise die Vegetationszeit abgedeckt, die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen daher nicht erforderlich. Es sind keine Sortenunverträglichkeiten bei Kartoffeln bekannt.

LW – LW 6/2016