Nun also die Artenvielfalt

Das Gezerre um die Wiederzulassung des Herbizid-Wirkstoffes Glyphosat ist auf Seiten der Zulassungsgegner von einer außerordentlichen Entschlossenheit, um nicht zu sagen Verbissenheit, geprägt: Seit Jahren heben sie eine vermeintliche Krebsgefahr hervor, werden windige Gutachten von Vereinen und sogenannten Instituten in den Medien veröffentlicht, um möglichst viele Menschen zu verunsichern, und jetzt dies: Die Europäische Chemiekalienagentur (ECHA) stellt fest, dass der Wirkstoff weder krebserregend noch mutagen ist und bestätigt damit das, was zuvor schon unter anderem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) festgestellt haben. Doch die Zulassungsgegner werden nicht kleinlaut. Jetzt verfolgen sie eben eine andere Argumentationslinie. Man könnte das so deuten, dass sie einen Rest an Respekt vor wissenschaftlichen Ergebnissen haben. Wahrscheinlicher ist aber, dass der Befund der ECHA einfach zu erdrückend ist.

Nun ist es die Artenvielfalt, die laut Gegner durch die Anwendung des Mittels bedroht ist. Das ist eine ganz andere Dimension. Sie unterstellt, dass der künftige Weizenacker, auf dem Glyphosat angewendet wird, der ganzen Bandbreite der Flora und Fauna Platz bieten müsste. Dies kann selbstverständlich nicht der Fall sein. Der Weizenschlag ist zur Produktion von Nahrungsmitteln gedacht und keine Greening-Fläche. Andererseits bietet aber die konservierende Bodenbearbeitung, die mit dem Herbizid möglich wird, vielen Organismen Lebensraum.

Dass Glyphosat kein Pflanzenschutzmittel wie jedes andere ist, wird mit der Reaktion der Gegner, weiter gegen die Zulassung zu kämpfen, deutlich. Denn das Mittel hängt mit dem System des Anbaus gentechnisch veränderter Pflanzen zusammen. Darüber hinaus steht Glyphosat – kein anderes Mittel ist so weit verbreitet und so bekannt – für den chemischen Pflanzenschutz insgesamt. Für die Gegner wäre ein Verbot ein wichtiger Etappensieg. Die Argumentation der Artenvielfalt aber würde letztlich jeden Eingriff in die Natur, der der Ackerbau aus essenziellen Gründen nun einmal ist, in Frage stellen, auch die mechanische Bodenbearbeitung.

Cornelius Mohr – LW 12/2017