Ökologische Vorrangfläche

Ãœber die Ausgestaltung des Greenings im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik wird viel gestritten, und es herrschen noch viele Unklarheiten. Es geht weniger um die Fruchtartendiverzifizierung und den Grünlanderhalt als vielmehr um die sogenannte ökologische Vorrangfläche. Vorgeschlagen sind 7 Prozent der förderfähigen Ackerfläche. Die EU-Kommission rechnet erstaunlicherweise damit, dass dies nur ein Produktionsrückgang von 2 bis 2,5 Prozent bewirkt. Es handelt sich nach ihrer Einschätzung nicht um eine Flächenstilllegung. Diese Behauptung muss die Kommission allerdings erst noch belegen. Sie geht vielleicht von Frankreich aus, wo es offenbar viele Landschaftselemente gibt, die als förderfähig und anrechenbar eingestuft wurden. In Deutschland ist das im geringeren Maße der Fall. Und dass auf den Flächen nachwachsende Rohstoffe angebaut werden können – eine nur gelinde Verbesserung – ist bislang lediglich ein Vorschlag der deutschen Agrarministerkonferenz.

Unterdessen gibt es Ideen von Europaabgeordneten, wonach die ökologische Vorrangflächen in der Region und nicht unbedingt einzelbetrieblich nachgewiesen werden muss. Wie das gehen soll, ist aber völlig unklar. Schließlich muss man, falls das Greening kommt, in dem künftigen Gemeinsamen Antrag die ökologische Vorrangfläche dem einzelnen Betrieb ja zuordnen können.

Günstiger hören sich da die Äußerungen von Agrarkommissar Ciolos¸ an, der kürzlich in England andeutete, dass Umweltmaßnahmen aus der zweiten Säule für das Greening angerechnet werden könnten. An diesen Maßnahmen gibt es deutschlandweit schon eine relativ große Beteiligung. Dass das Greening kommt, davon geht man in Brüssel unter den Abgeordneten aus. Zu stark sei der Druck auf das Agrarbudget, und man brauche deshalb eine neue Begründung für die Agrarzahlungen.

Cornelius Mohr