Ökologische Vorrangfläche unter Druck

Dass der Beschluss über den EU-Haushaltsrahmen für die Jahre 2014 bis 2020 vertagt würde, war absehbar. Zu weit liegen bislang die Positionen der Nettozahler insbesondere Großbritannien und Schweden aber auch Deutschland auf der einen Seite und der Empfänger in den ost- und südeuropäischen Ländern auf der anderen Seite auseinander.

Die Tendenz geht aber hin zum Sparen. Das wurde mit den Vorschlägen von Ratspräsident van Rompuy deutlich, der ja zuvor eine potenziell mehrheitsfähige Richtung ausgelotet haben muss. Das Argument, dass wenn alle Nationalstaaten Ausgaben kürzen müssen, die EU nicht zurückstehen kann, hat Gewicht. Auch der nachgebesserte Vorschlag des Ratspräsidenten sieht beträchtliche Kürzungen im Agrarhaushalt vor. Allerdings kommt die Erste Säule besser weg als die Zweite. Hier gilt nach wie vor, dass die Zahlungen der Ersten Säule direkt einkommenswirksam sind. Der Erhalt von Geldern aus der Zweiten Säule dagegen erfordert immer eine Gegenleistung, die erst einmal etwas kostet. Zudem gehen die Gelder immer mehr in außerlandwirtschaftliche Bereiche.

Unterdessen scheint Bewegung in die Greening-Diskussion zu kommen, wenn man die Diskussion unter EU-Parlamentariern verfolgt. Insbesondere wird die Höhe von 7 Prozent für eine ökologische Vorrangfläche immer stärker in Frage gestellt. Positiv ist auch, dass die Möglichkeit, Vorrangflächen betriebsübergreifend in der Region anzuerkennen, immer mehr Unterstützung findet. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass eine Stilllegung, wie sie die ökologische Vorrangfläche darstellt, Einkommensverlust bedeutet. Im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Einsparungen im EU-Haushalt und gegebenenfalls folgenden Kürzungen der Direktzahlungen ist dies immer weniger zu rechtfertigen.

Cornelius Mohr – LW 48/2012