Parkinson durch chemische Pflanzenschutzmittel
Hohes Gesundheitsrisiko
Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit bietet Betroffenen einen umfassenden Schutz und vielfältige Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung. Das gilt auch für Parkinson durch Pestizide. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fasst Wichtiges darüber zusammen.

Foto: SVLFG
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann die Erkrankung auch bereits vor Aufnahme in die Berufskrankheiten-Verordnung als sogenannte „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden. Diese Anerkennung bietet den Betroffenen einen umfassenden Schutz und Unterstützungsleistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung.
– LW 32/2024