Pauschalierung ist Bürokratieabbau

Kritik an der Mehrwertsteuer-Pauschalierung hat es in den vergangenen Jahren immer wieder gegeben. So hat der Bundesrechnungshof 2015 gerügt, dass das Bundesfinanzministerium den pauschalen Ausgleich für die Vorsteuer (derzeit 10,7 Prozent) zu hoch angesetzt habe und dem Fiskus dadurch Steuergelder entgingen. Die Bundesregierung hat dem allerdings widersprochen. In der Zwischenzeit war davon nicht viel zu hören, doch jetzt könnte es ans Eingemachte gehen: Die EU-Kommission verlangt von Deutschland eine Änderung der Regelung, da diese hierzulande nicht nur für Kleinbetriebe, sondern auf alle Betriebsformen in der Land- und Forstwirtschaft angewendet würden. Dies führe zu Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt, wobei sich die Kommission auch auf den Befund des Bundesrechnungshofes stützt. Tatsächlich wird die Regelung in der EU unterschiedlich angewendet. Kritik an der deutschen Vorgehensweise gab es jüngst insbesondere aus Frankreich.

Ein vorrangiges Ziel der Pauschalierung in Deutschland war und ist es, die Land- und Forstwirtschaft von Verwaltungsaufwand zu entlasten. Davon sollten möglichst viele Betriebe profitieren. Und tatsächlich ist sie eine der wenigen Regelungen, die den Betrieben eine erhebliche bürokratische Belastung für Aufzeichnungen und Voranmeldungen erspart. Zudem entfallen dadurch auch Kosten für die Steuerberatung. Auf der anderen Seite wird auch die Finanzverwaltung entlastet, die sich nicht mit hunderttausenden Steuererklärungen befassen muss und dabei wahrscheinlich die zusätzlichen Einnahmen durch den höheren Aufwand verbrauchen würde. Rund zwei Drittel der Betriebe wenden die Pauschalierung an. Dass der eine oder andere auch steuerlich davon profitiert, liegt in der Natur eines pauschalen Systems. Im gesamten Sektor ist die Regelung allerdings weitgehend aufkommensneutral. Für die einzelnen Betriebe ist die Pauschalierung enorm wichtig. Eine bürokratische Erleichterung ist sicherlich ein Wettbewerbsvorteil, aber das muss auch so sein. Die Bundesregierung sollte deshalb für den Bestand der Pauschalierung kämpfen.

Cornelius Mohr – LW 11/2018