Pauschalierung nutzt allen

Die Gutachter, die im Auftrag des Bundesfinanzministeriums die Umsatzbesteuerung unter die Lupe genommen haben, monieren eine zunehmende Verkomplizierung des Umsatzsteuerrechts und die daraus ent­stehenden Rechtstreitigkeiten. Die Bürokratiekosten des Staates und die Befolgungskosten der Wirtschaft seien hoch. Den Kosten stehe häufig kein nachweisbarer bedeutsamer Nutzen gegenüber.

Dies ist wohl in vielen Bereichen wahr. Gleichzeitig bezeichnen die Gutachter aber die Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft als Anachronismus. Dies passt nicht zusammen. Denn durch die Pauschalierung wird Bürokratie vermieden. Landwirte müssen keine Umsatzsteuer mit dem Finanzamt abrechnen und ersparen sich einen großen buchhalterischen Aufwand und Beratungskosten. Die Steuerbehörden auf der anderen Seite müssen kein zusätzliches Personal vorhalten. Dass den Kosten für zusätzliche Bürokratie kein nachweisbarer Nutzen gegenüber steht, schätzte schon vor einigen Jahren – als die Pauschalierung schon einmal diskutiert wurde – Dieter Ondracek, der Chef der Steuergewerkschaft, also der Fachgewerkschaft der Finanzverwaltung, richtig ein. Durch eine Abschaffung werde erhebliche Mehrarbeit und Mehrkosten auf die Finanzverwaltung zukommen, die in keinem Verhältnis zu den erhofften Einnahmen stehen.

Die Pauschalierung, die es schon seit mehr 40 Jahre gibt, hat sich bewährt und sollte deshalb erhalten bleiben. Gleichzeitig muss der pauschale Satz, der derzeit bei 10,7 Prozent liegt, auch weiterhin auf einer angemessenen Höhe im Verhältnis zur aufkommenden Vorsteuer stehen.

Cornelius Mohr