Pflanzrechtehandel bald Schnee von gestern

Die Pflanzrechteregelung wird zum 31. Dezember 2015 abgeschafft und von einer Pflanzauto­risierung abgelöst, mit deren Details sich derzeit eine Arbeitsgruppe in Brüssel befasst. Das neue Genehmigungssystem ermöglicht eine Ausdehnung der Rebfläche um bis zu einem Prozent pro Jahr. Spannend ist, wie viel Gestaltungsspielraum die EU-Kommission den Mitgliedstaaten und Regionen geben wird. In Deutschland wird diskutiert, die Ausdehnung auf 500 Hektar im Jahr festzusetzen, was 0,5 Prozent der deutschen Anbaufläche entspricht. Der Weinmarkt ist derzeit stabil, die Preise sind befriedigend. Dies darf nicht durch unvernünftige Rebflächenausdehnung und damit einhergehende große Weinmengen gefährdet werden, denn der Weinkonsum bleibt konstant. Der Weinbauverband Rheinhessen möchte deshalb die mögliche Ausweitung, zumindest für den Anfang, auf 0,3 Prozent beschränken und dann flexibel reagieren.

Noch gilt die bisherige Regelung, die es erlaubt, Pflanzrechte zu handeln. Wer seine Pflanzrechte nicht im Betrieb benötigt, verkauft sie jetzt, weil es eine enorme Nachfrage gibt. Viele Betriebe wollen wachsen und kaufen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Die Unternehmen sind liquide, aber ob mancher Kaufpreis ökonomisch sinnvoll ist, darf bezweifelt werden.

Es gibt großes Interesse an Neu­anpflanzungen. Wie werden die neuen Genehmigungen gerecht verteilt? Und ist dies überhaupt möglich? Es geht auch darum, Weinkultur, Landschaft und jahrhundertealte Weinbau-tradition zu erhalten und den Verbraucher damit zu begeistern. Dazu müssen alle Winzer beitragen und sollten sich nicht durch alltägliches Gezerre auseinanderbringen lassen. Ist es in diesem Sinne nicht vielleicht sogar gut, dass der bisherige Handel mit Pflanzrechten bald Schnee von gestern ist?