Politisch motivierte Verbote

Weltweit nimmt der Anbau gentechnisch veränderter (GV-)Pflanzen weiter zu. Ein Großteil der damit bebauten Flächen befinden sich bereits in den Staaten Asiens, Lateinamerikas und Afrikas, wenngleich die USA immer noch die Liste der Anbauländer anführt. Die Landwirte in diesen Ländern erzielen durch die Einsparung von Betriebsmitteln offensichtlich Vorteile aus dem Anbau der vorrangig insektenresistenten oder herbizidtoleranten Pflanzen. Zum größten Teil handelt es sich dabei um Soja, Mais, Baumwolle und Raps.

In Europa ist die Situation komplett anders. Abgesehen von Spanien gibt es kaum GVO-Anbau, in Deutschland überhaupt keinen. Das wird auch in absehbarer Zeit so bleiben. Denn die Bundesregierung und die Länder werden, wie sie bereits angekündigt haben, von der Möglichkeit der Renationalisierung der Zulassung Gebrauch machen und den GV-Anbau hierzulande weitgehend verbieten.

Das Europaparlament hat Mitte Januar den Weg dafür freigemacht und die entsprechenden Vorlagen gebilligt. Demnach kann der Anbau von GV-Pflanzen künftig aus Gründen der Landnutzung, aus umweltpolitischen oder sozioökonomischen Gründen untersagt werden.

Das lässt als Begründung vieles zu. Für die Politiker hat dies den Vorteil, relativ einfach auf die Bedenken der Bevölkerung eingehen zu können, die zu einem Großteil gegen den GV-Anbau ist. Das bedeutet aber auch, dass etwas, das als gesundheitlich unbedenklich und für die Umwelt unschädlich beurteilt wird, dennoch verboten werden kann. Das ist ein Novum und sehr fragwürdig.

Es geht weniger um die Möglichkeit für die Landwirtschaft, gentechnisch veränderte Pflanzen anzubauen. Dafür sind, abgesehen von der ablehnenden Haltung der Verbraucher, auch die ackerbaulichen und ertraglichen Vorteile hierzulande noch nicht zwingend. Es geht auch darum, ob künftig wissenschaftliche Erkenntnisse weggewischt werden mit einer allgemeinen ablehnenden Haltung, die ja dann auch Pflanzenschutzmittel und andere Betriebsmittel betreffen können.

Cornelius Mohr – LW 6/2015