Q Check: Milchkontrolldaten sind von großem Nutzen

Betriebliche Eigenkontrolle, Unterstützung Herdenmanagement

Seit 2014 sind Rinderhalter gemäß §11, Absatz 8 des Tierschutzgesetzes verpflichtet, eine betriebliche Eigenkontrolle in ihren Betrieben durchzuführen. Jeder, der Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, muss anhand von tierbezogenen Parametern nachweisen, dass diese entsprechend den Vorgaben gehalten werden. Einheitlich festgelegte Kriterien gab es dafür lange Zeit nicht. Es kam immer wieder die Frage auf, was man unter geeigneten tierbezogenen Merkmalen (Tierschutz­indikatoren) versteht, zumal die Durchführung der betrieblichen Eigenkontrolle mittlerweile auch ein KO-Kriterium bei der QM-Milch-Auditierung ist. Wie in diesem Zusammenhang das Projekt Q Check für Betriebsleiter hilfreich ist, erläutert Katja Mütze vom Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht (HVL).

Im Rahmen des deutschlandweiten Projektes Q Check des Deutschen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen (DLQ) wurden von Fachleuten aus ganz Deutschland unter Einbindung der Landeskontrollverbände Indikatoren festgelegt, die sowohl für ...

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