Rebschutz – wohl überlegt, aber nicht zu sparsam
Die Rebblüte wird nicht vor dem 5. bis 10. Juni erwartet. Wer zur Traubenauflockerung BioreÂguÂÂlatoren einsetzen möchte, sollte das Rebstadium „50 bis 70 Prozent gefallene Blütenkäppchen“ anstreben. Keinesfalls darf die EntÂblätterung der Traubenzone kurz nach der Blüte verpasst werden, weil allein dadurch in den Vorjahren 40 bis 50 Prozent WirÂkungsÂgrad gegen Botrytis erreicht wurde.
Gute Praxis ist es, vor der Blüte mit Kontaktfungiziden zu arÂbeiÂÂten und in der Blüte bei feucht-heißer Witterung tiefenwirksame Fungizide einzusetzen. Die Rebenperonospora ist ein sehr anpassungsfähiger Pilz, der rasch Resistenzen entwickelt, was es zu vermeiden gilt. Experten raten, jede Wirkstoffgruppe nur einmal jährlich einzusetzen. In Deutschland wirken noch viele Mittel, die im Ausland durch unklugen Einsatz bereits „verheizt“ wurden. Dies sollten Betriebsleiter bedenken, die den Rebschutz unter MinimalkosÂten durchführen möchten. Alles wäre so einfach, wenn die SpritÂzunÂÂgen nach einem gemeinsam abÂgeÂstimmÂÂten Programm erÂfolÂgen würden. Leider verursachen ungeschützte Reben oft Oidiumbefall, der ganze Gewanne belasten kann. Es gilt, die WarndienstaufÂrufe der WeinbauÂberatung zu beachten, die rät, im Zeitraum „Letzte Vorblüte“ bis zum „Hängen der Trauben“ keine SparÂsamkeit zu üben.
Bettina Siée