Rebschutz – wohl überlegt, aber nicht zu sparsam

Die Reben haben den kalten Februar überwiegend gut überstanden und auch der Frostnacht zum 18. April getrotzt. Nachdem die Weinberge, einige Tage spä­ter als im langjährigen Mittel, in allen Lagen gleichmä­ßig ausge­trieben sind, steht jetzt die erste Reb­schutz­behandlung bevor. Ent­schei­dend für den Termin der ersten Spritzung ist die Bekämpfungsnotwendigkeit von Oidium. Alles hängt von den Launen des Wetters ab, aber Kontrollgänge und Planungen sind wichtig, um die Reben kos­ten­günstig und wirksam gesund zu erhalten.

Die Rebblüte wird nicht vor dem 5. bis 10. Juni erwartet. Wer zur Traubenauflockerung Biore­gu­­latoren einsetzen möchte, sollte das Rebstadium „50 bis 70 Prozent gefallene Blütenkäppchen“ anstreben. Keinesfalls darf die Ent­blätterung der Traubenzone kurz nach der Blüte verpasst werden, weil allein dadurch in den Vorjahren 40 bis 50 Prozent Wir­kungs­grad gegen Botrytis erreicht wurde.

Gute Praxis ist es, vor der Blüte mit Kontaktfungiziden zu ar­bei­­ten und in der Blüte bei feucht-heißer Witterung tiefenwirksame Fungizide einzusetzen. Die Rebenperonospora ist ein sehr anpassungsfähiger Pilz, der rasch Resistenzen entwickelt, was es zu vermeiden gilt. Experten raten, jede Wirkstoffgruppe nur einmal jährlich einzusetzen. In Deutschland wirken noch viele Mittel, die im Ausland durch unklugen Einsatz bereits „verheizt“ wurden. Dies sollten Betriebsleiter bedenken, die den Rebschutz unter Minimalkos­ten durchführen möchten. Alles wäre so einfach, wenn die Sprit­zun­­gen nach einem gemeinsam ab­ge­stimm­­ten Programm er­fol­gen würden. Leider verursachen ungeschützte Reben oft Oidiumbefall, der ganze Gewanne belasten kann. Es gilt, die Warndienstauf­rufe der Weinbau­beratung zu beachten, die rät, im Zeitraum „Letzte Vorblüte“ bis zum „Hängen der Trauben“ keine Spar­samkeit zu üben.

Bettina Siée