Rechtliche Anforderungen an zukunftsfähige Stallvorhaben

ALB-Veranstaltung am 11. März in Bad Hersfeld

Beim Neubau beziehungsweise der Erweiterung von Stallanlagen sind neben bau- und planungsrechtlichen Bestimmungen auch Kriterien aus den Bereichen Tierschutz, Naturschutz, Immissionsschutz, Brandschutz zu beachten. Besonderes Augenmerk ist auf die Standortwahl für neue Anlagen zu richten, um eine zukünftige Betriebsentwicklung zu gewährleisten. Im Forum der Baulehrschau am Landwirtschaftszentrum Eichhof, Bad Hersfeld, findet am 11. März eine gemeinsame Veranstaltung der ALB-Hessen und des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen zum Thema „Rechtliche Anforderungen an zukunftsfähige Stallbauvorhaben“ statt.

Ein Stallneubau ist eine große Herausforderung für einen landwirtschaftlichen Betrieb. Was es zu beachten gibt, wird auf einer Tagung der ALB-Baulehrschau in Bad Hersfeld thematisiert.

Foto: Franke

Das erforderliche Einkommen der meisten landwirtschaftlichen Betriebe wird über Wachstum erzielt. Hinsichtlich der von den Betrieben zu erwartenden Immissionen reagiert jedoch die Bevölkerung zunehmend sensibler auf landwirtschaftliche Baumaßnahmen. Eine Erweiterung der Kapazitäten innerhalb der Dörfer stößt wegen des Immissionsschutzes somit schnell an ihre Grenzen. Aus diesen Gründen ist es für zukunftsorientierte Betriebe erforderlich, Standorte im Außenbereich zu erschließen, auf denen entsprechende bauliche Anlagen errichtet werden können. Auf der Veranstaltung am 11. März werden wir uns daher mit den wesentlichen Änderungen bei den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie den immissionsschutztechnischen Entwicklungen für landwirtschaftliche Bauvorhaben befassen.

Privilegierung/Genehmigung von Bauvorhaben

Im vergangenen Jahr wurde eine Novellierung des Baugesetzbuches durchgeführt, die wesentliche Einflüsse auf die Privilegierung und die Genehmigung von Bauvorhaben im Außenbereich hat. Die Auswirkungen wird Dr. Stefan Neser, Landesanstalt für Landwirtschaft, Freising, aufzeigen.

Die Grundlagen der bestverfügbaren Techniken in der Tierhaltung, auch bezüglich der immissionsmindernden Maßnahmen, werden europaweit festgelegt. Zu diesen immissionsmindernden Maßnahmen gehören Abluftbehandlung, Flüssigmistlagerung und -Ausbringung und veränderte Aufstallungssysteme. Sie werden von Ewald Grimm, KTBL, Darmstadt, dargestellt.

Häufige Diskussionen wurden in den vergangenen Jahren auch durch das Thema Brandschutz bei landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden hervorgerufen. Zu diesem Thema hat die ALB-Hessen vor einiger Zeit einen Bericht herausgegeben, der bei der Umsetzung der Maßnahmen in den Genehmigungsbehörden Anwendung gefunden hat. Die Konsequenzen werden von Aribert Hermann, Landkreis Fulda, vorgestellt.

Auch der Wasserschutz ist immer wieder ein häufiges Diskussionsthema. Die Überarbeitung der Düngeverordnung und neue Bestimmungen für Jauche-Gülle-Sickersaftanlagen (JGS-Anlagen) wird von Dr. Hüther, HMUKLV, Wiesbaden, erläutert.

Abschließend werden die wesentlichen Kriterien für die Standortwahl von Michael Herdt, Büdingen, behandelt. Dabei werden insbesondere grundstücksspezifische Parameter wie Erschließung, Entwicklungsfähigkeit und Lage des Standorts anhand von Beispielen präsentiert.

Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr. Es wird eine Tagungsgebühr von 25 Euro für Nichtmitglieder der ALB erhoben. Fortbildungspunkte für die einzelbetriebliche Förderung werden an Landwirte vorbehaltlich der Zustimmung der Bewilligungsstelle Mitte März vergeben. Während der Veranstaltung werden zunächst Teilnahmebescheinigungen ausgestellt.

Gerd Franke, llh – LW 9/2015