Regeln der Biosicherheit konsequent einhalten

Infos rund um die Afrikanische Schweinepest

Vergangene Woche ist der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei einem Wildschwein in Deutschland nachgewiesen worden. Eine Einschleppung des ASP-Virus in die Hausschweinebestände muss unbedingt verhindert werden. Das LW hat einige wichtige Informationen dazu zusammengestellt.

Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Nutzschweinebestände vor der Afrikanischen Schweinepest müssen jetzt konsequent umgesetzt werden. Dazu gehört es auch, dass fremde Personen so wenig wie möglich Hof und Stall betreten.

Foto: agrar-press

Wichtig zum Schutz der Nutzschweine ist es, dass die Biosicherheitsregeln eingehalten werden. Von besonderer Bedeutung für die Verbreitung der ASP sind Fahrzeuge, Personen und der Transport lebender Schweine, wie Analysen bei der Verbreitung der ASP in China zeigten. Die Abläufe im Betrieb sind dahingehend zu prüfen und Anpassungen vorzunehmen (siehe LW-Beitrag www.lw-heute.de/-eigenen-be..., LW 4, Seite 32). Im eigenen Betrieb sind auch besonders die Hygieneschleuse, die Absicherung der Verladerampe, Einzäunung von Futter- und Fahrsilos und die Beschränkung des freien Zugangs zum Betriebsgelände zu überprüfen, rät der Hessische Bauernverband. Eine kompakte Checkliste hat die ISN erstellt („Bin ich für den Krisenfall vorbereitet?“ unter www.schweine.net/asp.html) und eine umfangreiche Broschüre „Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können“, kann beim Bundeslandwirtschaftsministerium heruntergeladen werden (www.bmel.de).

Biosicherheit im eigenen Betrieb mit Risikoampel bewerten

Für die Beurteilung der Biosicherheit im eigenen Betrieb hat die Universität Vechta ein hilfreiches Online-Tool entwickelt – die Risikoampel (www.risikoampel.uni-vechta.de/), das kostenlos und anonym genutzt werden kann. Dadurch wird aufgezeigt, in welchen Bereichen nachgebessert werden sollte.

ASP-Status anstreben?

Damit Nutzschweinehalter ihre Tiere im Fall des ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen in der eigenen Region unter erleichterten Bedingungen aus der Restriktionszone verbringen dürfen, kann ein freiwilliger Status erlangt werden. Welche Maßnahmen Betriebsleiter dafür ergreifen müssen, kann in den folgenden beiden LW-Beiträgen nachgelesen werden (für Hessen: www.lw-heute.de/schweinehal...­-freiheit-anstreben, für Rheinland-Pfalz: www.lw-heute.de/freiwillig-...­freiheit-anstreben).

Den Fund verendeter Wildschweine melden

Wichtig ist es auch zu wissen, was zu tun ist, wenn man in Feld oder Wald ein verendetes oder krankes Wildschwein findet. Dazu hat das hessische Landwirtschaftsministerium ein Merkblatt erstellt. Folgendes sei zu beachten:

  • Den Tierkörper nicht mit bloßen Händen anfassen und verhindern, dass Kinder oder (Haus-) Tiere sich dem Tierkörper nähern.
  • Den Fund bevorzugt mit Angabe von Geodaten, zumindest aber mit einer ausführlichen Weg-/Ortsbeschreibung der zuständigen Stelle melden (Leitstelle unter 112 anrufen). Wenn möglich, sollte mit Hilfe der Smartphone-App „Hilfe im Wald“ der nächstgelegene Rettungspunkt angegeben werden. Befindet sich der Tierkörper auf einem Privatgrundstück, den Fund bitte der Gemeindeverwaltung melden. Die Bergung des Tieres sollte man dem dafür zuständigen Personenkreis überlassen. Sollte eine Berührung des Tierkörpers unerlässlich sein, bitte Einmalschutzhandschuhe verwenden und eine Kontamination der Umwelt durch austretendes Blut verhindern.
  • Um eine Weiterverbreitung des Virus auf Nutzschweine zu verhindern, sollte der Kontakt zu Schweinehaltungen für mindestens drei Tage nach dem Auffinden des Tierkörpers gemieden werden. Haustiere sollen grundsätzlich von Schweinehaltungen ferngehalten werden. Falls man selbst Schweinehalter ist, ist es unbedingt erforderlich, zusätzlich gründlich zu duschen, die Haare zu waschen, Kleidung bei 60 °C separat mit Waschmittel zu waschen und Schuhe zu desinfizieren.

Für weitere Fragen bitte an das zuständige Veterinäramt wenden.

LW – LW 38/2020