Reingelegt im Internet

Wer in Abofallen tappt, erhält Mahnungen – doch nicht zahlen

Nur ein wenig im Internet gesurft, und dann kommt plötzlich eine Rechnung für ein Abonnement ins Haus? Dann sind Sie in eine Abofalle geraten. Typisch für sie ist, dass sie Services anbieten, die sonst im Netz gratis sind: Malvorlagen, Witze, Intelligenztests, Hausaufgaben­hilfe, Ahnenforschung, Vornamen, Fabrikverkauf – die Liste ließe sich seitenlang fortsetzen. Niemand vermutet, dass solche Sei­ten Geld kosten könnten. Deshalb schaut der Durchschnittssurfer auch nicht genau hin. Zumal die Preise clever versteckt werden, zum Beispiel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen kleingedruckt am Seitenrand, ne­ben greller Werbung oder als Fließtext versteckt: „acht Euro“ statt „8 Euro“. Bei Abofallen erscheint dann ein Formular, in das die Nutzer ihre Adresse eingeben sollen. Wo immer das der Fall ist, sollte man die Seite wegklicken, rät Stiftung Warentest.

Mahnung ignorieren.

Foto: imago images

Reinfallen kann jeder. Selbst den früheren Hamburger Oberbür­germeister Ole von Beust erwisch­te es. Er suchte ein Rezept für Gu­lasch „mallorquinischer Art“. Helfen konnte die Verbraucherzen­trale ihm ganz einfach mit dem la­pi­daren Hinweis: „Nicht zahlen“. Von Beust hatte keinen Vertrag abgeschlossen, denn Voraussetzung dafür wäre ein klarer, un­über­sehbarer Hinweis auf die Kos­ten. Genau der fehlt bei Abofallen.

Juristisch ist klar: Niemand muss zahlen, denn es liegt kein wirksamer Vertrag vor. Dutzende Gerichte haben so geurteilt. Daher ist es eigentlich unnötig, auf die Rechnung zu reagieren. Es gibt ja nichts Rechtsgültiges, dem zu widersprechen wäre. Einziger Grund wäre die Schufa: Sie darf Forderungen eintragen, wenn jemand zweimal gemahnt wurde, ohne zu widersprechen. Der Stiftung Warentest ist aber kein Fall bekannt, bei dem Abzocker das versucht haben.

Wer ganz sicher gehen will, kann der Rechnung per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Eine Kopie sollte an die Schufa gehen, normaler Brief reicht. Vorlagen gibt es bei den Verbraucherzentralen. Wer auch ohne all das ruhig schlafen kann, spart sich das teure Einschreiben und holt eine Selbstauskunft von der Schufa. Einmal im Jahr gibt es die kostenlos.

Doch egal ob der „Kunde“ widerspricht oder nicht: Die Abzocker lassen nicht locker. Ihr geradezu bösartiges Mahnwesen verschickt ständig neue Schreiben, meist durch Inkassobüros. Oft wird gedroht mit Strafanzeige, Schufa, Gerichtsvollzieher, Gehaltspfändung. Systematisch wird Druck aufgebaut, der Ton schärfer, die Inkassokosten teurer. Der beste Rat: Nerven behalten, ruhig bleiben. „In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!“, rät das Bundesjustizministerium auf www.bmj.bund.de/Abofallen. Meist kommen sechs, sieben böse Briefe, irgendwann aber nichts mehr. td