Risiken der E-Zigarette

Gesundheitsexpertin rät vom Konsum ab

Warnungen vor den gesundheitlichen Risiken beim Dampfen einer E-Zigarette nehmen immer mehr zu. Erste Bundesländer haben das Produkt verboten. Im Bild: links eine E-Zigarette, rechts eine herkömmliche Zigarette.

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Angesichts der zunehmenden Verbreitung von elektrischen Zigaretten (E-Zigaretten) warnt die Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung Prof. Dr. Elisabeth Pott: „Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen. Deshalb ist vom Konsum der E-Zigarette abzuraten.“

Der über E-Zigaretten eingeatmete Dampf besteht bis zu 90 Prozent aus Propylenglykol, das kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen kann. Bislang völlig unbekannt sind die gesundheitlichen Auswirkungen bei dauerhafter und wiederholter Inhalation von Propylenglykol.

Neben bekannten Substanzen wie Ethanol, Glyzerin und Aromastoffen hat die amerikanische Kontrollbehörde Food and Drug Administration (FDA) in einigen Kartuschen giftige Substanzen wie Krebs erregende Nitrosamine nachweisen können.

E-Zigaretten bestehen aus einem Gehäuse, einer Batterie, einem elektrischen Vernebler und einer auswechselbaren Kartusche, die mit Flüssigkeit (Liquid) gefüllt ist. Mit dem Ziehen am Mundstück wird die Flüssigkeit verdampft und inhaliert. Aufgrund der bislang unzureichenden Deklaration der Inhaltsstoffe in den Flüssigkeiten werden Verbraucher über mögliche Gesundheitsrisiken im Unklaren gelassen. Auch der Dampf, der über den Konsum von E-Zigaretten in die Raumluft gelangt, ist bisher nicht wissenschaftlich auf seine Unbedenklichkeit hin untersucht.

Auch für einen Rauchstopp ist die E-Zigarette nicht geeignet. „Wer meint, dass er sich mit der E-Zigarette einen Rauchstopp erleichtern kann, irrt“, betont Prof. Dr. Pott. „Für einen auf Dauer erfolgreichen Rauchstopp ist eine Verhaltensänderung nötig, die mit dem Konsum von E-Zigaretten aber nicht erreicht wird.“

bzga