Sauenhaltung soll bundeseinheitlich geregelt werden
Amtschefkonferenz verständigt sich auf ein gemeinsames Vorgehen
Bund und Länder wollen bei der Umsetzung des „Magdeburger Urteils“ zur Haltung von Sauen im Kastenstand einheitlich vorgehen. Drauf haben sich die Amtschefs der Agrarministerien der Länder und des Bundes bei ihrer Konferenz vergangene Woche in Berlin geeinigt. Eine Arbeitsgruppe der Länder soll zeitnah konkrete Vorschläge erarbeiten.

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Große Investitionen erforderlich
Unterdessen warnte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, vor einem Strukturbruch in der Sauenhaltung, sollte das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg unmittelbar umgesetzt werden. In der Fragestunde des Verbandes Deutscher Agrarjournalisten (VDAJ) im Vorfeld der Internationalen Grünen Woche (IGW) forderte Rukwied eine Übergangsfrist von 25 bis 30 Jahren für bestehende Ställe entsprechend der Amortisationszeit der getätigten Investitionen. Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) begrüßte die Entscheidung der Amtschefs, forderte aber eine Beteiligung der Landwirtschaft an den Beratungen. Die Umstellung auf das dänische Modell, das heiße Gruppenhaltung bereits nach dem Absetzen, bedeute für die meisten Ferkelerzeuger weitreichende Eingriffe in die Stalleinrichtung, Gebäude sowie in die Betriebsabläufe, erläuterte die ISN. In der Regel sei das mit großen Investitionen verbunden, die viele Ferkelerzeuger derzeit nicht stemmen könnten. Zudem stießen umbauwillige Betriebe oftmals an bürokratische und genehmigungstechnische Hürden, etwa aufgrund von Zielkonflikten mit dem Bau- und Umweltrecht. Eine Umsetzung gehe daher nicht von heute auf morgen. Nicht umsonst habe Dänemark bei seinem Modell einen Übergangszeitraum von 20 Jahren angesetzt.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hatte unter Bezugnahme auf die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung 2015 entschieden, dass es jedem Schwein im Kastenstand möglich sein müsse, sich hinzulegen und in Seitenlage die Gliedmaßen auszustrecken, ohne an Hindernisse zu stoßen. Insbesondere wenn auch benachbarte Tiere nicht berührt werden dürften, hätte dies vielfach teure Umbaumaßnahmen in den Ställen zur Folge. Die Magdeburger Entscheidung war im vergangenen Herbst vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden.
Keine Entwarnung in Sachen Geflügelpest
Weitere Geflügelhaltungen betroffen
In Deutschland und in anderen EU-Ländern kann aufgrund von weiteren Geflügelpestfällen noch keine Entwarnung hinsichtlich dieses Seuchengeschehens gegeben werden. Die französische und die bulgarische Regierung haben unterdessen den Erzeugern finanzielle Hilfen zugesichert. Im Bundesgebiet waren in Niedersachsen in der vergangenen Woche zwei Nutzgeflügelhaltungen von Ausbrüchen des hochpathogenen H5N8-Virus betroffen: Zum einen ein Putenbetrieb in Bösel im Landkreis Cloppenburg, wo 25 000 Tiere getötet werden mussten; zum anderen traf es erstmals auch einen niedersächsischen Entenmastbetrieb, und zwar im Landkreis Diepholz, wo 10 000 Tiere gekeult wurden. Ferner bestätigte sich ein Geflügelpestausbruch in Brandenburg auf einer Putenfarm, dem 45 000 Tiere zum Opfer fielen. Eine Woche zuvor hatte es im Landkreis Ostprigniz-Ruppin den ersten H5N8-Fall in Brandenburg gegeben, in dessen Folge 11 000 Puten getötet wurden. Mittlerweile gibt es deutschlandweit 25 Ausbrüche in Nutzgeflügelbeständen. 525 000 Tiere wurden getötet. In Frankreich sollen von der Geflügelpest betroffene Tierhalter Entschädigungen erhalten. Wie Landwirtschaftsmister Stéphane Le Foll mitteilte, sollen im März 2017 „mehrere zehn Mio. Euro“ bereitgestellt werden. Vorrang hätten dabei vor allem jene Betriebe, die bis jetzt noch keine finanziellen Beihilfen erhalten hätten. Er verteidigte seinen Entschluss, die vorsorgliche Tötung von Tieren im Südwesten des Landes fortzuführen, denn das sei die einzige Lösung um dort die Ausbreitung einzudämmen. Bis zum vergangenen Freitag wurden in Frankreich 1,8 Mio. Tiere gekeult. In Bulgarien waren bis Mitte Januar 63 Geflügelbetriebe betroffen. Die Tötung von 430 000 Tieren sei angeordnet worden.
Nachweise bei Wildvögeln in Hessen und Rheinland-Pfalz
In Hessen wurde laut dem hessischen Landwirtschaftsministerium bei einer am 17. Januar in der Lahn in Wetzlar tot aufgefundenen Graugans die Influenza vom Typ H5N8 nachgewiesen. Dies sei der neunte bestätigte Fall in Hessen. In Rheinland-Pfalz gibt es laut einer Pressemeldung des Landesuntersuchungsamtes (LUA) neue Verdachtsfälle auf Geflügelpest bei Wildvögeln. Bei zwei verendeten Schwänen an der Mosel im Kreis Cochem-Zell sei das Geflügelpest-Virus H5N8 nachgewiesen worden. Weitere Untersuchungen des Friedrich-Loeffler-Instituts müssten zeigen, ob es sich um die hochansteckende Variante handelt. Wer einen toten Wildvogel entdeckt, sollte das Tier nicht anfassen, sondern der Kreisverwaltung melden, rät das LUA.
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