Schaurige Bilder von Ferkeltötungen
Das, was die ARD vergangene Woche in ihrer Sendung „Exclusiv im Ersten – Deutschlands Ferkelfabriken“ zeigte, war ganz offenkundig rechtswidrig. Eine Mitarbeiterin eines Sauenhaltungsbetriebs zählte die Würfe durch und nahm schließlich schwache und überschüssige Ferkel aus der Abferkelbucht heraus und erschlug sie am Stallboden oder an den Kanten der Abferkelbucht. Zu Recht haben diese Bilder Empörung bei den Zuschauern hervorgerufen. Landwirte können sich von solchen Vorgehensweisen nur distanzieren.
Kritik an der Machart der Sendung ist dennoch erlaubt. Die Filmaufnahmen sind zum Teil illegal bei Stalleinbrüchen entstanden, und der ARD muss man vorwerfen, solches Material als öffentlich-rechtliche Anstalt ohne weitere Prüfung und Einordnung auszustrahlen. Der Sender hätte, um die Verhältnisse richtig einordnen zu können, zeigen müssen, wie in der Praxis schwache Ferkel und große Würfe etwa durch zusätzliches Milchangebot, durch den Wurfausgleich oder mit Hilfe von Ammen großgezogen werden. Auch hätte der Sender, wenn es ihm wirklich um Tierschutz geht, umgehend Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetzt erstatten müssen.
Die in den Erlassen der Länder vorgegebene Anleitung bietet den Veterinären nun bei Vor-Ort-Kontrollen eindeutige Anhaltspunkte, ob die Tiere tierschutzgemäß getötet wurden. Die Entblutung als Tötungsverfahren ist jedoch nicht sehr praxisgerecht und birgt das Risiko der Krankheitsübertragung. Es muss daher nach Alternativen gesucht werden.
Cornelius Mohr – LW 30/2014