Schnabelkürzen in Niedersachsen jetzt verboten
Verbraucher sollten Tierwohlleistung an Ladentheke honorieren
Das Schnabelkürzen bei Legehennen ist in Niedersachsen jetzt untersagt. Damit bleibe bei Millionen von Küken künftig der Schnabel dran, stellte Landwirtschaftsminister Christian Meyer am vergangenen Freitag zu dem am 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Schnabelkürzungsverbot fest. Der Ressortchef hatte bereits 2013 gemäß dem niedersächsischen Tierschutzplan die erteilten Ausnahmegenehmigungen für das Kürzen der Schnäbel bis 2016 befristet. „Das Ende des Amputierens eines Teils des Schnabels ist ein wichtiger Meilenstein für den Tierschutz in der Nutztierhaltung“, betonte der Grünen-Politiker. Die Bundesregierung habe jedoch trotz Drängen der Länder auf eine einheitliche rechtliche Regelung im Tierschutzgesetz verzichtet.
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