Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung ist seit einiger Zeit in den Medien und mittlerweile auch der Politik ein Thema. Die Kritik betrifft hauptsächlich die Geflügelmast, es kommt jedoch auch immer wieder die Nutztierhaltung allgemein in den Fokus. Medikamente und darunter auch Antibiotika sind zur Heilung von Krankheiten bei Nutztieren unentbehrlich. Aus Gründen des Tierschutzes gibt es da nichts zu diskutieren, denn Erkrankungen müssen effektiv behandelt werden. Die Frage ist natürlich, ob durch Alternativen in der Tiermedizin oder begleitende Maßnahmen in der Haltung Antibiotika eingespart werden können. Da Antibiotika auch einen Kostenfaktor darstellen, könnte man dies aus wirtschaftlichen Gründen als Anlass nehmen, den Einsatz von Antibiotika im eigenen – in diesem Fall Milchviehbetrieb – unter die Lupe zu nehmen. Hier kommt vor allem der Bereich des Trockenstellens in Frage. Dafür ein Antibiotikum zu verabreichen, wird von vielen Milchviehhaltern entsprechend der allgemeinen Beratungsempfehlungen in der Regel durchgeführt, denn damit ist man „auf der sicheren Seite“. Der Einsatz ist jedoch nicht in jedem Fall notwendig, denn bei eutergesunden Tieren reicht auch ein Zitzenversiegler. Doch wie stellt man sicher fest, ob ein Tier eutergesund ist? Dieser Fragestellung haben sich die Milchtierärzte des Regierungspräsidiums Gießen, Berater des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen und der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor angenommen. Sie haben Beratungsempfehlungen für den selektiven Einsatz antibiotischer TroÂckensteller erarbeitet. Wie diagÂnostiziert und analysiert werden kann, ob man eine Kuh ohne einen antibiotischen Trockensteller in die laktationsfreie Zeit vor dem Abkalben entlassen kann, lesen Sie in der Rubrik Tierhaltung ab Seite 13.
Marion Adams
Leser, die das LW Hessenbauer / Pfälzer Bauer / Der Landbote mit der Post zugestellt bekommen, können ihre Kundennummer dem gelben Adressetikett auf der Umschlagsseite entnehmen .
Die Kundenummer finden Sie ebenfalls auf der Abonnementrechnung (8 Ziffern, beginnt mit zwei Nullen).
Zahlen Sie das LW per Bankeinzug, dann finden Sie die Kundennummer auf ihrem Kontoauszug. Die Nummer hat 8 Ziffern, ist mit Kto gekennzeichnet und beginnt mit 12.
Sollten Sie Probleme mit den Zugangsdaten haben, dann wenden Sie sich bitte an lw-abo@lv-hessen.de, oder Telefon: 06172/7106 191.