Sicheres und wirksames Verfahren wird verboten

Winterraps-Beizschutz zur Aussaat 2013

Auf Beschluss der EU-Kommission tritt ab Dezember ein mindestens zweijähriges Anwendungsverbot für die zur Saatgut-Beizung von Winterraps zugelassenen Wirkstoffe aus der Gruppe der Neonicotinoide in Kraft. Vorerst letztmalig zur Herbstaussaat 2013 stehen die in verschiedenen insektiziden Beizungen von Winterraps enthaltenen Wirkstoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid uneingeschränkt zur Verfügung. Welchen Beizschutz die derzeit zugelassenen Beizprodukte liefern, erläutert Dr. Stefan Weimar vom DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück.

Die Beizausstattung von Winterraps wird künftig schwächer ausfallen.

Foto: agrar-press

Die Saatgutbehandlung von Winterraps mittels Inkrustierung von fungiziden und insektiziden Wirkstoffen dient zur Vorbeugung gegen den Befall mit zahlreichen samen- (Alternaria, Phoma) und bodenbürtigen Schadpilzen (Aphanomyces spp., Pythium spp., Rhizoctonia) sowie Insekten, wie zum Beispiel dem Raps- beziehungsweise Kohlerdfloh und der Herbstgeneration der kleinen Kohlfliege.

Jugendentwicklung durch Beizung absichern

Angesichts der in einigen Regionen Deutschlands bereits vorhandenen Pyrethroid-Resistenzen von Raps- beziehungsweise Kohl-Erdfloh-Arten obliegt dem selektiven und nachhaltigen Beizschutz der Jungpflanzen durch Neonicotinoid-haltige Produkte bislang die oberste Priorität bei der Etablierung des Bestandes.

Die Standardbeizung Chinook (Imidacloprid + Beta-Cyfluthrin) plus TMTD (Thiram) erfasst den Frühbefall mit Raps- und Kohlerdfloh bis etwa 4-Blatt-Stadium sowie die wichtigsten pilzlichen Auflaufkrankheiten.

Die als Premiumbeizung vermarktete Saatgutinkrustierung Elado (Clothianidin + Beta-Cyfluthrin) plus TMTD verlängert den insektiziden Beizschutz gegen Raps- und Erdfloh-Arten etwa bis zum 6- bis 8-Blatt-Stadium. Der im derzeit wirksamsten Produkt enthaltene Wirkstoff Clothianidin bekämpft zusätzlich die Larven der Kleinen Kohlfliege beziehungsweise von verschiedenen Wurzelfliegen, die Rübsenblattwespe sowie Blattläuse als Virusüberträger.

In den Anbaugebieten mit bekanntem Vorbefall sowie bei Frühsaaten ist eine Beizung mit Wirkung gegen die Kleine Kohlfliege grundsätzlich empfehlenswert. Die zusätzliche Beizung mit DMM (Dimethomorph) wirkt insbesondere bei Spätsaaten dem Befall mit dem Falschen Mehltau entgegen.

Die Beizung mit dem Produkt Cruiser OSR wirkt gegen den Befall mit Raps- und Kohlerdfloh und kann den Befall durch die Kleine Kohlfliege tendenziell reduzieren. Der in der Saatgutinkrustierung enthaltene Wirkstoff Metalaxyl-S beinhaltet auch den Schutz gegen den Falschen Mehltau und weitere pilzliche Auflaufkrankheiten.

Bei der Saatgut-Inkrustierung werden die einzelnen Beizkomponenten als Wirkstoff-Lösung beziehungsweise -Suspension nacheinander auf das Saatgut aufgetragen oder mittels spezieller Bürsten-Förderschnecken damit kontaktiert. Mischende und schnell rotierende Aggregate übergeben die Saatkörner in einen erwärmten vertikalen Förderluftstrom, um sie dort relativ schonend zu trocknen. Die farbige Außen- beziehungsweise Hüllschicht des gebeizten Saatgutes besteht aus abriebfesten, staubfreien Substanzen.

Aussaat von ungebeiztem Raps ist mit hohem Risiko behaftet

Außerhalb der Beizung sind zur späteren Behandlung von Raps- und Kohlerdfloh-Arten über das Blatt derzeit ausschließlich Pyrethroid-haltige Insektizide zugelassen, die gegenüber der Kleinen Kohlfliege nur eine geringe Wirksamkeit haben. Eine zielgerichtete Einsatzlenkung setzt eine sorgfältige Befallskontrolle der Bestände mittels Gelbschalen sowie regelmäßige Bonituren des Blattapparates auf Fraßschäden voraus. Die Bekämpfungsschwelle ist erreicht, wenn vom Auflaufen bis zum 4-Blatt-Stadium 10 Prozent der Keim- beziehungsweise Laubblattfläche den symptomatischen Lochfraß aufweisen oder vom 4- bis zum 6-Blatt-Stadium in der Gelbschale mehr als 50 Käfer innerhalb von drei Wochen beobachtet werden.

Insofern bleibt die Aussaat von ungebeiztem Rapssaatgut mit einem verhältnismäßig hohen Anbaurisiko behaftet. Gleichwohl belegen Befunde aus Mecklenburg-Vorpommern eine bereits nachlassende Sensitivität von Raps- und Kohlerdfloh Pyrethroiden gegenüber.

 – LW 27/2013