Skonto-Abzug bei Lieferantenrechnungen unbedingt nutzen
Ein Beispiel ist die Inanspruchnahme der Skontozahlung. Viele Lieferanten bieten bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Zeit die Möglichkeit eines Skontoabzugs (zum Beispiel 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen) an. Ein Angebot des Geschäftspartners zum Skonotabzug sollte auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, da bei Nichtausnutzung ein Lieferantenkredit mit einem hohen effektiven Jahreszins entsteht. Selbst wenn ein Kontokorrentkredit oder Betriebsmittelkredit für die vorzeitige Begleichung der Rechnung in Anspruch genommen werden müsste, lohnt sich die Skontozahlung fast immer.
Beispiel: Ein Landhändler gewährt dem Landwirt bei Zahlung innerhalb von zehn Tagen auf eine Düngemittelbezugsrechnung in Höhe von 1000 Euro 2 Prozent Skonto – ansonsten 30 Tage Ziel. Wird die Möglichkeit des Skontos nicht ausgenutzt, ergibt sich hieraus ein Lieferantenkredit von 20 Tagen. Das entspricht einem effektiven Jahreszins von 43,85 Prozent!.
Dieses einfache Beispiel zeigt, dass es fast immer rentabel ist, angebotene Lieferanten-Skonti in Anspruch zu nehmen. Bei der Nutzung von Lieferantenkrediten lässt sich der Kunde, wenn auch nur für kurze Zeit, auf zu teure Konditionen ein.
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd (bwv)