Soforthilfen im Rahmen der „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ – Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes auf

Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.

Der Bund stellt finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen bereit, die für alle Wirtschaftsbereiche einschl. Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten gelten. Vorgesehen sind bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten und bis zu bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten.

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Hessen stockt das Hilfsprogramm des Bundes auf

Die Rahmenbedingungen für die "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige" des Bundes stehen fest, die Antragsdetails für Hessen befinden sich in der Finalisierung. Sobald die betreffenden Informationen vorliegen, informiert die WI Bank auf der Seite www.wibank.de/corona. Unternehmen können Soforthilfe spätestens ab Montag online beantragen. "Wir wollen das über das Regierungspräsidium Kassel abwickeln, und zwar nur online. Es soll nur ein Antrag erforderlich sein für die Bundes- und Landesmittel", so Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir.

Höhe der Soforthilfe in Hessen:

0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 EUR

6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 EUR
11 bis 50 Arbeitnehmer 30.000 EUR

Hessischer Bauernverband