Spannend bis zum Schluss

Um die nationale Ausgestaltung des Greenings wird wohl bis kurz vor der endgültigen Gesetzgebung gerungen werden. Bei der Abstimmung im Bundesrat am vergangenen Freitag gab es eine knappe Mehrheit für das Verbot von Düngung und Pflanzenschutz auf den ökologischen Vorrangflächen. Die einzige Art, diese Flächen für einen Ertrag zu nutzen, nämlich der Anbau von Leguminosen, wäre damit hinfällig. Ohne einen Einsatz insbesondere von Herbiziden sind die am Anfang langsam wachsenden Hülsenfrüchte auf dem Acker kaum konkurrenzfähig.

Dass die Kommission nach stetem Druck des Europaparlaments vor kurzem erst die Anrechnungsquote des Leguminosenanbaus, also die Wertigkeit als Greeningmaßnahme erhöht hat, wäre damit ebenfalls substanzlos. Dabei ist gerade eine produktive Nutzung der Vorrangflächen auch im Sinne des Europaparlaments. Die nationale Ausgestaltung würde dies, ginge es nach dem Willen des Bundesrats, aushebeln.

Ökologische Vorrangflächen wären in Deutschland quasi Stilllegungsflächen und würden den Landwirten hierzulande zum Wettbewerbsnachteil gegenüber den Berufskollegen in anderen EU-Staaten gereichen. Der nationalen Eiweißstrategie, mit der die Abhängigkeit von Proteinpflanzen-Importen gemindert werden soll, wäre zudem ein wichtiger Impuls genommen. Gerade auf den Vorrangflächen könnte man den bislang wenig lukrativen Leguminosenanbau ebenso wie die züchterische Entwicklung und die Weiterverarbeitung voranbringen. Dies würde nebenbei auch dem Ökoanbau helfen.

Derweil wurden vergangene Woche auch im Bundestag die Meinungsunterschiede bei einer Anhörung insbesondere innerhalb der Regierungskoalition deutlich. Während sich Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) für eine Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis und damit unter Anwendung von Düngung und Pflanzenschutz aussprach, erteilte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ute Vogt, dem Einsatz eine Absage. Es bleibt spannend bis zum Schluss.

Cornelius Mohr – LW 16/2014